Krankenkassen:Wie sich die gesetzliche von der privaten Versicherung unterscheidet

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Eine Krankenversicherung muss jeder Deutsche irgendwann abschließen. Ob gesetzlich oder privat, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick.

Um die Krankenversicherung kommt in Deutschland keiner herum: Seit der Gesundheitsreform 2007 muss sich jeder Bundesbürger für den Fall einer Krankheit absichern. Damit gehört die Krankenversicherung, wie die ebenfalls staatlich vorgeschriebenen Renten-, Unfall- und Pflegeversicherungen, zur "gesetzlichen" Sozialversicherung.

Seit 1845 unter Bismarck die ersten Unternehmen Krankenkassen für ihre Fabrikarbeiter gründeten, während Handwerker, Kaufleute und freie Berufsgruppen wie Rechtsanwälte und Ärzte sich schon länger in eigenen Genossenschaften oder bei privaten Versicherern absicherten, fährt das deutsche Krankenversicherungssystem zweigleisig: Versicherte kommen in gesetzlichen oder privaten Kassen unter. Auf welchem Gleis sie fahren dürfen oder müssen, regelt das Gesetz. Sowohl für die Vollversicherung in einer der gesetzlichen, als auch in einer privaten Kasse müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden (mehr dazu in diesem Ratgeber-Text).

Merkmale der gesetzlichen Krankenversicherung:

  • Als eine der gesetzlichen Sozialversicherungen beruht die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auf dem Solidaritätsprinzip: Alle Versicherten stehen füreinander ein. Die Beiträge werden nicht abhängig vom persönlichen Krankheitsrisiko berechnet, sondern allein nach dem Einkommen: Wer mehr Geld verdient, zahlt mehr. Der Beitragssatz variiert. Nach einer Krankenversicherungsreform liegt er seit 1. Januar 2015 bei 14,6 Prozent, allerdings dürfen die Krankenkassen einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben.
  • Der Anspruch auf Leistungen hängt nicht vom Beitragsniveau oder Alter ab. Wichtigstes Kriterium: Die Behandlung muss nach Maßgabe der Krankenkasse wirtschaftlich sein und darf das Maß des medizinisch Notwendigen nicht überschreiten. Stehen mehrere Heilungsmethoden zur Auswahl, erstattet die Kasse nach dem Minimalprinzip lediglich jene Behandlung, die mit dem geringsten Aufwand Erfolg verspricht. Deshalb bekommen Kassenpatienten beim Zahnarzt die Amalgamfüllung erstattet, und müssen die teurere Kunststofffüllung aus eigener Tasche bezahlen.
  • Mehr als 90 Prozent aller Versicherten in Deutschland sind Kassenpatienten. Die meisten von ihnen, nämlich Arbeitnehmer, die weniger als 54 900 Euro im Jahr verdienen (Stand 1.1.2015), sowie die meisten Studenten und Rentner sind gesetzlich pflichtversichert. Alle anderen, zum Beispiel Selbständige oder besser verdienende Arbeitnehmer, können sich freiwillig gesetzlich versichern (mehr dazu in diesem Ratgeber-Text). Familienangehörige ohne eigenes Einkommen werden unter bestimmten Voraussetzungen in der GKV lostenlos mitversichert.
  • Die zahlenden Mitglieder finanzieren mit ihren Beiträgen, die im Gesundheitsfonds zusammenfließen, die gesetzlichen Kassen. Da die Höhe der Einnahmen nach dem so genannten Umlageverfahren den eigenen Finanzierungsbedarf decken muss, dürfen die Kassen bei Bedarf Zusatzbeiträge erheben, allerdings müssen sie ihren Kunden für diesen Fall auch ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Zugleich dürfen sie, trotz der drohenden steigenden Ausgaben durch den demografischen Wandel, aber keine Rücklagen bilden. Überschüsse müssen die Kassen sogleich wieder an die Kunden ausschütten - zumindest in der Theorie. Tatsächlich haben die Kassen in einzelnen Jahren immer wieder hohe Reserven gebildet, jedoch nur einen Bruchteil an Prämien ausbezahlt.
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