Krankenkassen in Deutschland:Wann muss ich eine Krankenversicherung abschließen?

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Versichert sein muss jeder in Deutschland. Wer einschlägige Fristen versäumt oder gar ganz aus dem System herausfällt, muss nachzahlen.

In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Dennoch gibt es auch hierzulande viele tausend Menschen ohne Krankenversicherung, 2011 zählte das Statistische Bundesamt noch 137 000.

Wer eine Rückkehr ins System anstrebt, muss bedenken: Seit 2007 sind alle ehemals gesetzlich Versicherten dazu verpflichtet, sich wieder gesetzlich krankenversichern zu lassen. Seit 2009 gilt das auch für frühere Privatversicherte. Unversicherte sollten die Entscheidung nicht lange hinausschieben: Jeder Monat Verzögerung kann happige Säumniszuschläge kosten, denn beim Wiedereintritt werden rückwirkend Beiträge erhoben, seit 2014 allerdings nicht mehr in voller Höhe. In der gesetzlichen Versicherung sind für jeden Monat ohne Versicherung rund 44 Euro fällig, heißt es bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (Stand 2015). Privat Versicherte müssen in den ersten sechs Monaten der Nichtversicherung die volle Prämie, danach noch jeweils ein Sechstel davon nachzahlen. Nachzügler können Ratenzahlung vereinbaren.

Auch bei Zahlungsproblemen sollte man so früh wie möglich die Kasse informieren und beispielsweise versuchen, eine Ratenzahlung auszuhandeln. Denn wer zwei Monatsbeiträge schuldig ist, hat nur noch Anspruch auf eine Notfallversorgung, bis er seine Rückstände beglichen hat. Privat Krankenversicherte werden seit 2013 im Falle von Beitragsschulden in einen Notlagentarif umgruppiert.

Falls die Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung entfällt, etwa weil Berufsanfänger mit einem Jahreseinkommen von mehr als 54 900 Euro (Stand 2015) über der Jahresentgeltgrenze liegen oder weil sich Arbeitnehmer selbständig gemacht haben, gilt: nicht allzu lange Zeit lassen. Sie haben maximal drei Monate, um sich in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig weiterzuversichern. Das trifft auch auf Zuwanderer zu, die erstmals in Deutschland einen Job antreten. Nach drei Monaten haben sie, zumindest vorerst, keinen Zutritt mehr zu den gesetzlichen Kassen - und müssen sich unter den privaten Versicherern umsehen.

Fallen die Nachzügler beim Gesundheitscheck der privaten Unternehmen durch, haben sie höchstens weitere drei Monate - also bis zu sechs Monate nach Beendigung ihrer Versicherungspflicht bei der GKV - Anspruch auf eine Aufnahme in den Basistarif eines privaten Versicherers (mehr zu Bedingungen und Leistungen in diesem Ratgeber-Text). Dessen Leistungsangebot gleicht zwar weitgehend dem der gesetzlichen Kassen, ist finanziell jedoch oft unattraktiver.

So müssen Neukunden, die älter sind als 20 Jahre, unabhängig von ihrem Einkommen bei allen Anbietern die Höchstprämie von derzeit 639,38 Euro (Stand 2015) im Monat zahlen. Dieser Beitrag richtet sich nach dem höchstmöglichen Monatsbeitrag der gesetzlichen Versicherung - der dort jedoch nur für die einkommensstärksten Mitglieder anfällt.

Die Wahl der ersten Versicherung treffen in der Regel die Eltern für ihre Kinder: Sind die Eltern (oder das besser verdienende Elternteil) wie 90 Prozent der Bevölkerung Kassenpatienten, werden die Kinder im Rahmen der Familienversicherung (mehr dazu in diesem Ratgeber-Text) kostenlos mitversichert. Für viele junge Erwachsene stellt sich erst mit deren Ende, spätestens mit 25 Jahren oder mit dem Eintritt ins Berufsleben, die Frage nach der passenden eigenen Versicherung (mehr zur studentischen Krankversicherung lesen Sie hier).

Für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld 2 tragen die Bundesagentur für Arbeit und der Bund die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, allerdings erst mit Bewilligung der beantragten Leistung (in der Regel auch rückwirkend).

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