Comeback des Heizkostenzuschusses:Bundesregierung will Mietern helfen

Der Heizkostenzuschuss soll wieder kommen (Foto: Jan Woitas/picture-alliance/ dpa)

Erst wurde er abgeschafft, nun soll er erneut kommen: Die Bundesregierung will noch im Herbst den Heizkostenzuschuss wieder einführen - und damit all jenen helfen, die Wohngeld bekommen.

  • Vier Jahre nach seiner Abschaffung will die Bundesregierung einem Medienbericht zufolge den Heizkostenzuschuss wieder einführen.
  • Fast eine Million Haushalte könnten ihn erhalten. Ein-Personen-Haushalte sollen mit durchschnittlich 30 Euro profitieren.

Den Zuschuss gab es nur zwei Jahre lang

Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) will im Zuge der Wohngeld-Reform einem Medienbericht zufolge den Heizkostenzuschuss wieder einführen. Die Heizkostenpauschale, die das Wohngeld ergänzt, war 2009 eingeführt worden und schon 2011 wieder weggefallen. Die Bundesregierung verwies damals auf die niedrigen Energiepreise und argumentierte, sie wolle den Bundeshaushalt entlasten.

Wer bekommt wie viel?

Wie die Bild-Zeitung unter Berufung auf einen Regierungsentwurf berichtet, soll die sogenannte Heizkostenkomponente um 22 Prozent höher liegen als 2009. Damit dürfte ein Ein-Personen-Haushalt durchschnittlich etwa 30 Euro Heizkosten-Zuschuss pro Monat erhalten. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt sind es knapp 40 Euro. 2015 dürften etwa 960 000 Menschen die Leistung erhalten. Darunter könnten demnach auch 150.000 Haushalte sein, die zuvor auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen waren, also Menschen im Rentenalter in materieller Not oder Erwachsene, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Zuschuss hat viele Fürsprecher

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Sowohl Mieterbund als auch Vertreter der Immobilienwirtschaft hatten angesichts gestiegener Heizkosten gefordert, den Zuschuss wieder einzuführen: Union und SPD hatten in den Koalitionsverhandlungen eine Wiedereinführung erwogen, dann aber angesichts der Haushaltslage auf eine entsprechende Ankündigung im Koalitionsvertrag verzichtet. Nun ist geplant, dass der Gesetzentwurf am 5. November im Bundeskabinett verabschiedet wird.

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