Extrageld vom Chef:Was sind vermögenswirksame Leistungen und wer bekommt sie?

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Wer Anspruch auf diese Art von Zusatzlohn hat, welche Möglichkeiten zur Geldanlage es gibt und wie man Steuern sparen kann.

Von Marina Engler

Der Begriff klingt für die meisten Menschen zunächst nicht sehr verheißungsvoll: "Vermögenswirksame Leistungen" lassen eher Bürokratie und komplizierte Finanzprodukte vermuten, als ein Geldgeschenk vom Arbeitgeber. Doch vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, sind eine Art Zusatzlohn von maximal 40 Euro im Monat, der vielen Arbeitnehmern laut Arbeits- oder Tarifvertrag zusteht. Innerhalb von sieben Jahren kann man je nach Beruf und Anlageprodukt mehr als 3000 Euro vom Chef erhalten.

Grundlage dafür ist das 5. Vermögensbildungsgesetz. Die ursprünglich "312-Mark-Gesetz" genannte Regelung wurde 1961 eingeführt, damit Menschen mit geringem Einkommen ein kleines Vermögen ansparen konnten. Seitdem wurde das Gesetz mehrfach angepasst, sodass heute neben Arbeitnehmern auch Beamte, Soldaten, Richter und sogar Studenten mit einem Nebenjob vermögenswirksame Leistungen nutzen können. Ob und in welcher Höhe, weiß in der Regel die Personalabteilung. "Auch Azubis und Teilzeitkräfte können VL erhalten, wenn es im Arbeitsvertrag vermerkt ist", sagt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW.

Wie funktionieren vermögenswirksame Leistungen?

Zunächst wählen VL-Nutzer aus verschiedenen Anlagemöglichkeiten, zum Beispiel Bausparvertrag, Aktienfonds, Betriebsrente oder Banksparplan (mehr zu den Anlagemöglichkeiten lesen Sie hier) das für die jeweilige Lebenssituation Passende. "Theoretisch können Sie auch in eine Lebensversicherung investieren, doch davon rate ich ab", so Scherfling. Denn egal, ob Risiko-, Kapital- oder fondsgebundene Lebensversicherung: Die garantierten Zinsen sind vergleichsweise niedrig, die Gebühren und das Verlustrisiko aber relativ hoch. In bestimmten Branchen wie der Metall- und Elektroindustrie ist die Anlage als Altersvorsorge durch den Tarifvertrag vorgeschrieben.

Ist das richtige Anlageprodukt gefunden, reicht der Arbeitnehmer eine Kopie des Vertrags im Betrieb ein. Dieser zahlt dann jeden Monat einen festen Betrag auf sein Konto ein. Wie hoch dieser Betrag ist, hängt von der Branche oder dem Beschäftigungsverhältnis ab. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst bekommen für gewöhnlich 6,65 Euro pro Monat als VL überwiesen. Arbeitnehmer in der Metallindustrie erhalten 26,59 Euro laut Tarifvertrag und Bank-Angestellte sogar die Maximalförderung von 40 Euro. "Auch wenn die Beträge erst einmal recht niedrig klingen: Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen lohnt sich eigentlich immer, weil einem das Geld zusteht und es keinen Sinn hat, es zu verschenken", erklärt Finanzexperte Scherfling.

Wann bekomme ich mein Angespartes?

Üblicherweise werden die VL sechs Jahre lang in die Anlageform eingezahlt. Dann folgt ein so genanntes Ruhejahr, in dem das Geld gesperrt ist. Das ist Pflicht, wenn man eine staatliche Förderung erhält. Während dieses Jahres kann aber bereits der nächste Vertrag abgeschlossen werden. Nach insgesamt sieben Jahren ist das Vermögen frei zur Verfügung.

Wer die Maximalförderung erhält, hat nach dieser Zeit insgesamt 2880 Euro vom Chef angespart. Je nachdem, wie hoch die Zinsen sind und ob man staatliche Förderung erhält, kann der Betrag noch deutlich höher ausfallen (mehr dazu und Rechenbeispiele hier). Wer will, kann die monatliche Sparrate auch aus eigener Tasche aufstocken. Das kann sich zum Beispiel lohnen, um Steuern zu sparen (mehr dazu in diesem Ratgebertext) oder die maximal mögliche staatliche Förderung zu erhalten (mehr zu den Fördermöglichkeiten hier).

Viele lassen sich VL entgehen

Trotz dieser Vorteile nutzen längst nicht alle Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen, die Anspruch darauf hätten. Laut einer Emnid-Umfrage im Auftrag der Postbank aus dem Jahr 2014 ( hier) verzichtet knapp ein Drittel der Berechtigten auf das Geldgeschenk.

Zumindest bei den Unter-30-Jährigen scheint mangelndes Wissen ein Grund zu sein. Etwa 32 Prozent der Befragten kannten die Vorteile von vermögenswirksamen Leistungen nicht genau oder hatten sogar noch nie davon gehört. Für Ralf Scherfling völlig unverständlich: "Eigentlich müssen Betriebsrat oder Personalabteilung jeden neuen Mitarbeiter über die VL informieren. Auch bei befristeten Stellen."

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