Missbrauch:Verurteilung von vorbestraftem Straftäter rechtskräftig

Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ist ein Schild mit dem Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesgerichtshof" angebracht. (Foto: Uli Deck/dpa)

Nach einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs in einem Feriencamp soll sich der Mann Kindern nicht mehr nähern. Doch er vergreift sich erneut an einem Jungen. Nun soll er in Haft bleiben.

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Berlin (dpa/bb) - Die Verurteilung eines vorbestraften Sexualstraftäters wegen erneuten Kindesmissbrauchs zu sechs Jahren Haft ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Mannes gegen das Urteil des Landgerichts Berlin von März 2023 verworfen, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde. Damit muss der Mann nach verbüßter Strafhaft wegen einer Wiederholungsgefahr in Sicherungsverwahrung. Der 44-Jährige sei gefährlich für die Allgemeinheit, hatten die Berliner Richter ihre Entscheidung vor einem Jahr begründet. Eine rund zweijährige Therapie sei erfolglos geblieben.

Der Landschaftsgärtner wurde des Missbrauchs eines Kindes in sechs Fällen schuldig gesprochen. Bei dem Opfer handelte es sich laut Urteil um einen damals acht Jahre alten Jungen aus seiner Nachbarschaft. Im Sommer 2022 traf sich der 44-Jährige demnach mit dem Kind in seiner Wohnung in Berlin-Charlottenburg. Bei Übernachtungen kam es zu sexuellen Übergriffen.

Zum Tatzeitpunkt stand er Mann unter Führungsaufsicht und es war ihm untersagt, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen. Hintergrund waren zwei frühere Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs. Zuletzt war der Mann 2016 in Berlin zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden für Taten, die er als Betreuer in einem Feriencamp begangen hatte. Darin einbezogen wurde eine frühere Verurteilung zu einer Haftstrafe.

Bei der Verurteilung 2023 gingen die Berliner Richter von einer „fest eingeschliffenen Neigung“ aus. Dem Urteil war eine Verständigung aller Prozessbeteiligten vorausgegangen. Der Angeklagte hatte gestanden.

© dpa-infocom, dpa:240327-99-484708/2

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