Gesundheit:Warum die Übergangspflege kaum genutzt wird

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Eine Krankenpflegerin reicht einem Patienten ein Glas Wasser. (Foto: Daniel Karmann/dpa)

Ein Patient muss nach einem Krankenhausaufenthalt in die Reha oder ins Pflegeheim, muss aber ein paar Tage warten, bis ein Platz frei wird. Dafür wurde die Übergangspflege erfunden. Gute Idee, oder?

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Übergangspflege soll die Lücke zwischen Krankenhausentlassung und Pflegeheim beziehungsweise Reha schließen. Bisher wird diese Möglichkeit aber kaum genutzt. Die hessische Krankenhausgesellschaft hält die Übergangspflege für „ein tot geborenes Kind“.

Seit 2021 gibt es die sogenannte Übergangspflege. Für längstens zehn Tage darf ein Patient dabei - im unmittelbaren Anschluss an eine Krankenhausbehandlung - im Krankenhaus Pflegeleistungen bekommen. Das kann nötig werden, wenn nach der Entlassung keine Anschlussversorgung sichergestellt werden kann. Ein Beispiel ist, dass der Patient in ein Altenheim umziehen muss, aber kein Platz frei ist.

Wie oft die Möglichkeit der Übergangspflege genutzt wird, ist unklar. Das hessische Gesundheitsministerium hat keine Zahlen: „Zu den Angeboten der Übergangspflege gibt es keine statistische Berichtspflicht oder Datenerhebung. Diese Leistungen finden zwar räumlich im Krankenhaus, aber rechtlich außerhalb statt, daher liegen dem Ministerium dazu keine Zahlen vor.“

Nach Erfahrungen der hessischen Krankenkassen wird diese Möglichkeit sehr selten genutzt. Bei der AOK gab es im vergangenen Jahr gerade einmal 52 Abrechnungsfälle. „Wir sind ursprünglich von einer erheblich höheren Quote ausgegangen“, sagte AOK-Sprecher Riyad Salhi. Ähnlich sieht es bei der Barmer aus.

Die hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) hat eine klare Meinung, woran das liegen könnte: „Es wurde wieder eine gute Idee mit Überbürokratisierung, Dokumentationswahnsinn und völliger Unflexibilität kaputt gemacht“, sagte HKG-Geschäftsführer Steffen Gramminger der Deutschen Presse-Agentur. Hinzu komme eine unzureichende Finanzierung.

Das Haupthindernis ist aus Sicht der HKG der „Bürokratiewahnsinn“: Laut Gesetz muss das Krankenhaus zuvor 20 Pflege- oder Rehaeinrichtungen anrufen und dokumentieren, dass eine Übernahme nicht möglich ist. „Das ist ein bürokratischer Aufwand, welcher weder finanziert wird noch geleistet werden kann“, so Gramminger. „Insofern wird alles unternommen, dass die Patienten tatsächlich in Pflege- oder Rehaeinrichtungen verlegt werden können. Übergangspflege ist nur ein absoluter Notnagel.“

© dpa-infocom, dpa:240324-99-447401/3

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