München:Fahrverbot für alte Dieselfahrzeuge: Erste Klage anhängig

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Ein Schild mit der Aufschrift „Umwelt Zone“ und „Diesel (außer Lieferverkehr und Anwohner) erst ab Euro 5/V frei“. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

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München (dpa/lby) - In München ist am Mittwoch ein Fahrverbot für alte Dieselfahrzeuge in Kraft getreten. Um die Grenzwerte für Stickstoffdioxid einzuhalten, dürfen sie ab der Abgasnorm Euro 4 nicht mehr auf dem Mittleren Ring und in der Stadt fahren. Ausnahmen gibt es für Anwohner, Handwerker mit Parklizenz, Lieferanten und Beschäftigte im Schicht- oder Pflegedienst.

Nach Angaben des Umweltreferats wurde der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im vergangenen Jahr an zwei Messstellen am Mittleren Ring überschritten: An der Landshuter Allee wurden 49 Mikrogramm gemessen - zwei Mikrogramm weniger als im Vorjahr - und an der Tegernseer Landstraße unverändert 43 Mikrogramm.

Der Autoclub Mobil in Deutschland kündigte Klagen an. Eine lag dem Verwaltungsgericht München am Mittwochnachmittag bereits vor. Das großflächige Fahrverbot sei unverhältnismäßig. „Die Immissionswerte lagen im letzten Quartal alle unterhalb des Grenzwertes, die Tendenz ist stark positiv, alle Werte haben sich in den letzten Jahren um bis zu 50 Prozent verbessert“, sagte Vereinspräsident Michael Haberland.

Das Münchner Fahrverbot ist Ergebnis eines Vergleichs der Stadt mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Verkehrsclub Deutschland (VCD). Sie hatten die Stadt wegen Überschreitung des Grenzwerts verklagt.

Wird der Wert weiterhin überschritten, will die Stadt ab Oktober Fahrverbote auch gegen Euro-5-Dieselfahrzeuge verhängen. Sie konnten bis August 2015 erstmals zugelassen werden, sind also mitunter noch keine acht Jahre alt. Werden die Grenzwerte auch dann noch überschritten, fallen ab April 2024 die Ausnahmen für Anwohner und Lieferverkehr weg.

Dieselfahrverbote gibt es laut ADAC in Stuttgart sowie für bestimmte Straßen in Darmstadt und Hamburg. Bei Verstößen sind demnach in Hamburg zwischen 25 und 75 Euro Bußgeld fällig, in Stuttgart und Darmstadt 108 Euro.

© dpa-infocom, dpa:230201-99-439106/2

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