Potsdam:Verwaltungen reagieren mit Ablehnungsgewitter

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Dagmar Hartge, Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht, spricht. (Foto: Soeren Stache/dpa/Archivbild)

Die Zahl der Beschwerden von Brandenburgern über unvollständige oder verweigerte Akteneinsichten hat zugenommen. Der Tätigkeitsbericht 2020/2021 der...

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Potsdam (dpa/bb) - Die Zahl der Beschwerden von Brandenburgern über unvollständige oder verweigerte Akteneinsichten hat zugenommen. Der Tätigkeitsbericht 2020/2021 der Landesbeauftragten für den Datenschutz, Dagmar Hartge, listet 203 Fälle auf - im Zeitraum zuvor waren es lediglich 130. Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke nahm den Bericht am Montag entgegen.

„Immer wieder versuchen öffentliche Stellen, Anträge mit einem wahren Ablehnungsgewitter vom Tisch zu bekommen“, kritisierte Hartge. Es werde versucht, möglichst viele Gründe anzuführen, um dann vielleicht eine passende Vorschrift zu erwischen.

Auch einige Beispiele wurden erläutert. So wollte eine Amtsverwaltung beispielsweise Protokolle von öffentlichen Sitzungen der Vertretung nur mit geschwärzten Namen der Gemeindevertreter herausgegeben. Dafür wurden fast 200 Euro verlangt. In öffentlichen Sitzungen geäußerte Meinungen seien keine Privatangelegenheit, kritisierte Hartge. „Es ist nicht Zweck des Datenschutzes, sie geheim zu halten.“ Die Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren wurde empfohlen.

In einem anderen Fall erhielt eine Sparkasse Anfragen unter anderem zu den individuellen Bezügen der Vorstandsmitglieder, zum Sponsoring, zu Spenden oder zum Finanzgebaren. Da lediglich eine automatische Eingangsbestätigung verschickt wurde, mahnte die Datenschutzbeauftragte die Bearbeitung an. Ein Teil der Informationen sei dann offen gelegt worden, hieß es. Die Nennung der Spendenempfänger sei mit Hinweis auf das Bankgeheimnis abgelehnt worden. Das sei ein Verstoß gegen das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz, sagte Hartge. Bei der Anfrage sei es nur darum gegangen zu erfragen, wer wofür Spenden erhalten habe.

Bemängelt wurde auch, dass es anderthalb Jahre dauerte, bis nach einem Infektionsausbruch in der Corona-Pandemie im Potsdamer Klinikum Ernst von Bergmann ein vom Robert-Koch-Institut vorgelegter Untersuchungsbericht offengelegt wurde. Die Stadtverwaltung habe zahlreiche Gründe angeführt, um das zu verhindern.

Hartge sagte, eine Ablehnung müsse nachvollziehbar begründet werden. Wer einen Antrag auf Akteneinsicht stelle, wisse aber oft nicht, welche Unterlagen genau bei der Behörde vorhanden seien und wie die exakte Bezeichnung laute. Sie verlangte ein Mindestmaß an Kommunikation, um Antragsteller zu unterstützen.

Nach wie vor werde die einmonatige Frist für den Bescheid an den Antragsteller nur unzureichend eingehalten. Auch hätten Verwaltungen Schwierigkeiten, zu erkennen, ob das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz überhaupt anwendbar sei oder ob andere Rechtsgrundlagen greifen würden.

Bei Verstößen wurden nach den Angaben im Berichtszeitraum sieben Beanstandungen ausgesprochen. Bindende Weisungen könnten nicht erteilt werden, betonte Hartge.

© dpa-infocom, dpa:220523-99-398851/2

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