Düsseldorf:Nach Schlägen in Krefeld keine Ermittlungen gegen Polizistin

Lesezeit: 1 min

Der Schriftzug „Polizei“ an einem Polizeirevier. (Foto: Boris Roessler/dpa/Archivbild)

Nach einem umstrittenen Einsatz in Krefeld wird nicht gegen eine Polizistin ermittelt, die einem Mann mehrfach ins Gesicht geschlagen hat. Der Verdächtige habe...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Düsseldorf/Krefeld (dpa/lnw) - Nach einem umstrittenen Einsatz in Krefeld wird nicht gegen eine Polizistin ermittelt, die einem Mann mehrfach ins Gesicht geschlagen hat. Der Verdächtige habe sich so sehr widersetzt, dass die sogenannten „Blendschläge“ angemessen gewesen seien, heißt es in einem Bericht der Landesregierung an den Innenausschuss des Landtags. Tatsächlich werde nun noch geprüft, ob gegen die Verbreiter eines Videos des Einsatzes ermittelt wird.

In dem Film, der in den Sozialen Netzwerken ausführlich diskutiert wurde, ist nur das Ende des längeren Einsatzes zu sehen. Laut Innenministerium hatte zuvor ein Mann (47) in einem leerstehenden Haus Feuer gelegt - eventuell, um sich umzubringen. Als die Polizisten ihn vor den Flammen retten wollten, wehrte er sich heftig. Mit einer Eisenstange in der Hand habe er vor dem Haus einen der Polizeibeamten in einen „Unterarmwürgegriff“ genommen, dann ein heruntergefallenes Pfefferspray der Beamten auf sie selbst gerichtet.

„Von einem Einsatz des Reizstoffsprühgerätes konnte der Beschuldigte durch einen gezielten Blendschlag einer vierten, hinzueilenden Beamtin in das Gesicht abgehalten werden“, heißt es in dem Bericht. „Weil der Beschuldigte weiterhin das Reizstoffsprühgerät und die Metallgreifstange in der Hand hielt, wurden ihm von der Beamtin weitere Blendschläge versetzt.“ Als der Mann spuckte, noch mal. Erst dann habe er zu Boden gebracht werden können.

Der Mann blieb demnach unverletzt, die Polizistin verletzte sich leicht an der Hand - sie erlitt eine leichte Schwellung, Schürfwunden und Druckschmerzen. Der 47-Jährige kam unter anderem wegen schwerer Brandstiftung in Untersuchungshaft.

Das Innenministerium widmet sich in dem Bericht auch dem Video: Dort seien alle Beteiligten klar zu erkennen - was ein Straftatbestand sein könnte. Zudem kritisierte das Ministerium, dass solche Videos überhaupt immer öfter auftauchen. „Die allein ausschnittsweise Veröffentlichung führt dabei zu Verzerrungen, die in der anschließenden öffentlichen Diskussion zu einer - ungerechtfertigten - Vorverurteilung der einschreitenden Polizistinnen und Polizisten führen können.“

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: