Schleswig:Urteil zu Klage der Datenschutzbeauftragten rechtskräftig

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Vor dem Landgericht hält eine Statue der Justitia eine Waagschale. (Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild)

Das Urteil des Oberlandesgerichtes Schleswig (OLG) zu einer Entschädigungsklage der Landesdatenschutzbeauftragten Marit Hansen ist rechtskräftig. Dies...

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Schleswig (dpa/lno) - Das Urteil des Oberlandesgerichtes Schleswig (OLG) zu einer Entschädigungsklage der Landesdatenschutzbeauftragten Marit Hansen ist rechtskräftig. Dies bestätigte das OLG am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. „Ich freue mich, dass das Justizministerium keine Rechtsmittel eingelegt hat, denn das bedeutet, dass es das Urteil akzeptiert hat“, erklärte sie.

Hansen hatte das Justizministerium als Dienstherrin der Staatsanwaltschaft Kiel auf Wiedergutmachung samt finanzieller Entschädigung verklagt, nachdem sich ein Verfahren gegen sie über Jahre hingezogen hatte. Der Vorwurf lautete Betrugsverdacht bei der Abrechnung von Förderprojekten. Ein Ex-Mitarbeiter Hansens hatte Strafanzeige gestellt. (Az.: 17 EK 2/19 und 17 EK 3/19)

Das Verfahren gegen Hansen war nach drei Jahren und acht Monaten im Juni 2019 wegen geringer Schuld und mangelnden öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung eingestellt worden. Es ging um Betrugsverdacht bei der Abrechnung von Förderprojekten. Der Vorwurf hatte sich laut Staatsanwaltschaft weitestgehend nicht bestätigt. Fördergelder wurden nicht zurückgefordert.

Das OLG urteilte nun Ende Juni, die Staatsanwaltschaft Kiel habe viel zu lange ein Ermittlungsverfahren gegen Hansen geführt. Eine finanzielle Entschädigung wurde ihr aber nicht zugestanden. Das Urteil habe Bedeutung über ihren Einzelfall hinaus, sagte Hansen am Dienstag. „Ich wünsche mir für die Zukunft, dass jede Verzögerungsrüge ernst genommen und behandelt wird.“ Hansen fügte weitere Punkte hinzu. So müsse auch ausreichend Personal eingesetzt werden.

Das OLG habe zudem eine Fehlerkultur bei der Staatsanwaltschaft angemahnt. Die Ermittlungsbehörde solle demnach Fehler einräumen und dafür die Verantwortung übernehmen. „Das betrifft sicherlich nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern auch die Aufsicht durch die Generalstaatsanwaltschaft und das Justizministerium.“

Hansens Wünsche und Anregungen seien beschämend für alle, die für die Justiz im Land Verantwortung tragen, kommentierte SPD-Fraktionschef Ralf Stegner. Es handle sich um Selbstverständlichkeiten, die für die gesamte Landesverwaltung gelten. „Einzig positiv ist lediglich der Umstand, dass das Land nicht auch noch Rechtsmittel gegen diese blamable Entscheidung eingelegt hat“, sagte Stegner.

„Wer kontrolliert das Vorgehen der Staatsanwaltschaften?“, fragte er. Wie wird die Dienst- und Fachaufsicht ausgeübt? Und warum haben in diesem Fall offensichtlich alle Kontrollmechanismen auf den unterschiedlichen Ebenen versagt? Die SPD hatte bereits in anderen Fällen die Kieler Staatsanwaltschaft vehement kritisiert, zuletzt im Zusammenhang mit der Entlassung des Innenministers Hans-Joachim Grote durch Ministerpräsident Daniel Günther (beide CDU).

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