Urheberrecht im Netz:ACTA-Abkommen: Keine Panik

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Provider durchsuchen Datenströme, Filesharer erhalten Netzverbot: Ein internationales Abkommen trieb Bürgerrechtlern den Schweiß auf die Stirn. Nun winkt ein Kompromiss.

Die direkten Verhandlungen, die letzten Streitpunkte sollen nach EU-Angaben "per Mail" geklärt werden: Das umstrittene ACTA-Abkommen gegen Produktpiraterie könnte bereits Ende des Jahres unterzeichnet werden.

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Über ACTA (kurz für Anti-Counterfeiting Trade Agreement) wird bereits seit 2008 hinter verschlossenen Türen verhandelt, insgesamt sind 37 Länder daran beteiligt, darunter die EU-Staaten, die USA und Länder wie Japan, Singapur, Mexiko oder die Schweiz.

Der Vertrag soll die Nationen zu Maßnahmen gegen Produktpiraterie und für den Schutz geistigen Eigentums verpflichten. Diese Maßnahmen betreffen neben gefälschten Konsumgütern und Medikamenten auch digitale Güter wie Filme oder Musikdateien.

Verbraucherschützer und Bürgerrechtler hatten wiederholt gegen das Abkommen protestiert. Neben der Intransparenz stießen den Kritikern dabei vor allem einige Punkte auf, die in den der Öffentlichkeit zugespielten Entwürfen zu lesen waren und eine äußerst strenge Internetpolitik umrissen.

Auf Druck der USA sollten Internetanbieter für Inhalte haftbar gemacht werden, die ihre Kunden illegal verbreiteten. Dies würde bedeuten, dass Provider den Internetverkehr filtern müssten, um den Austausch urheberrechtlich geschützten Materials über Tauschbörsen zu unterbinden.

Filesharer-Sanktionen nicht verpflichtend

Auch die "Three-Strikes-Law", bei denen Filesharern nach mehrmaligen Verstößen gegen das Urheberrecht der Internetzugang gekappt wird, war zunächst als verpflichtend vorgesehen.

Diese Punkte wurden aus dem nun veröffentlichten Entwurf ( hier als pdf) offenbar abgeschwächt: Demnach ist sowohl die Three-Strikes-Law, die in Ländern wie Frankreich bereits Gesetz ist, als auch die Haftbarkeit der Provider für die Länder nicht mehr verpflichtend - sie können selbst entscheiden, wie weit sie gehen.

Die Herausgabe persönlicher Daten von Providern an Rechteinhaber bei Indizien für illegale Aktivitäten wird zwar empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. In Deutschland wird diese Herausgabe bereits praktiziert. Unklar ist hingegen noch, ob künftig das Abfilmen von Kinoleinwänden während einer Vorstellung unter Strafe gestellt wird.

Programme, die zum Knacken des digitalen Kopierschutzes dienen, sollen verboten werden - allerdings dürfen Länder Ausnahmeregelungen schaffen, um beispielsweise die Archivierung bestimmter Dateien zu ermöglichen.

Ohne Russland und China

Der kanadische Internetrechtler Michael Geist begrüßt die Änderungen und bezeichnet den nun vorgelegten Entwurf als "ACTA ultra-light". Jérémie Zimmermann von der französischen Internetrechtsbewegung "La Quadrature du Net" hingegen kritisiert die fehlende Transparenz und fordert, die Ratifizierung des ACTA-Abkommens "mit allen Mitteln" zu verhindern.

Sobald die endgültige Version des Abkommens vorliegt, muss es in Europa noch von EU-Parlament und den EU-Mitgliedsstaaten abgesegnet werden. Kritiker bemängeln, dass ein Abkommen gegen Produktfälschungen wirkungslos sei, solange Länder wie Russland und China nicht mit an Bord sind. Beiden Nationen wird vorgeworfen, die Fälschung von Markenprodukte in den Fabriken ihrer Länder zu tolerieren.

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