Schrems vs. Facebook:Der nächste Daten-Deal mit den USA steht auf der Kippe

FILE PHOTO: Attendees walk past a Facebook logo during Facebook Inc's F8 developers conference in San Jose

Wie sicher sind Facebook-Daten von EU-Bürgern, die in die USA fließen?

(Foto: Stephen Lam/REUTERS)
  • Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems streitet vor dem EuGH mit Facebook über die Frage, ob Daten von EU-Bürgern in den USA sicher sind.
  • In einem ähnlichen Verfahren beschloss der EuGH vor vier Jahren, dass das "Safe Harbor"-Abkommen der EU-Kommission mit den USA nicht EU-Recht-konform war.
  • Anlass dieser Klage sind erneut die weitreichenden Abhör-Befugnisse der US-Geheimdienste, die der Whistleblower Edward Snowden enthüllt hatte.

Von Wolfgang Janisch, Luxemburg

Man kann sich derzeit einfachere Dinge vorstellen, als den USA ein wenig Datenschutz abtrotzen zu wollen. Noch dazu, wenn es auf Kosten ihrer "nationalen Sicherheit" gehen soll. Genau dieser Konflikt aber ist an diesem Dienstag vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ausgetragen worden, und was soll man sagen: Die Amerikaner waren mit vier Anwälten zugegen. Nach allem, was man bei der EuGH-Verwaltung erfahren konnte, war das die US-Premiere im Verhandlungssaal des obersten EU-Gerichts.

Auslöser des Verfahrens ist wieder der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems, der sich - wie schon vor ein paar Jahren - gegen den Transfer von Facebookdaten von Europa in die USA gewandt hat; im EuGH spricht man nun von Schrems I und Schrems II. Vor vier Jahren kippte der EuGH das Safe-Harbor-Abkommen, mit dem die EU den Amerikanern bescheinigt hatte, ein "sicherer Hafen" für europäische Daten zu sein. Edward Snowden hatte enthüllt, wie freihändig die US-Sicherheitsbehörden auf Datenbestände zugreifen konnten - sicher war nur, dass nichts sicher war. Nach dem Paukenschlag aus Luxemburg haben EU und USA 2016 ein neues Abkommen ausgehandelt, das den Namen "Privacy Shield" trägt, Datenschutzschild.

Auf Vorlage des irischen High Court wird nun also Schrems II verhandelt. "Die US-Gesetze verpflichten Facebook, die US-Behörden bei der Überwachung von EU-Bürgern zu unterstützen und hebeln so den Datenschutz aus", kritisierte sein Anwalt Eoin McCullough. Er wendet sich gegen Überwachungsinstrumente wie Prism und Upstream, die man dank Snowden kennt. Mit Upstream habe die US-Regierung Zugriff auf Metadaten und Inhalte, bei Prism sei dies ähnlich. Und wenn die Datenströme - wovon alle ausgehen - aus einem Kabel im Atlantik abgezapft würden, dann gebe es dagegen keinen Rechtsschutz, sekundierte der Anwalt des irischen Datenschutzbeauftragten.

US-Anwälte: Überwachung ist gut für die Sicherheit der EU-Bürger

Was nun das Kabel angeht, wollten die Amerikaner zwar keine "operationellen Details" bestätigen. Aber wenn man mal ein solches "hypothetisches Szenario" unterstelle, dann gehe es hier gerade nicht um eine "ungerichtete" Massenüberwachung, versicherte Eileen Barrington, Anwältin der US-Regierung. Sondern um "zielgerichtete" Datenerhebung - nach ihren Worten eine Lehre aus den Snowden-Enthüllungen, nach denen die USA das Vertrauen der Europäer zurückgewinnen wollten. Mit Upstream werde anhand bestimmter Selektoren verdächtiges Material herausgefiltert und eben nicht ziellos im Trüben gefischt. Die Anwältin hatte noch eine Botschaft fürs europäische Sicherheitsgefühl im Gepäck: "Es ist erwiesen, dass es einen wesentlichen Nutzen aus der Signalaufklärung der USA gibt - für die Sicherheit der amerikanischen wie auch der EU-Bürger."

Bemerkenswert war, wer sich als Bundesgenosse der USA präsentierte - nämlich Facebook. Deren Anwalt Paul Gallagher beließ es nicht dabei, den Nutzen des freien Datenflusses für Handel und Dienstleistung zu preisen. Auch er verlor ein paar Worte zum Anti-Terror-Kampf: "Die nationale Sicherheit erfordert dieses Screening, sonst wäre es unmöglich, Gefahren zu erkennen." Was den Vertreter Österreichs, Gerhard Kunnert, zu dem sarkastischen Kommentar veranlasste: "Da stellt sich die Frage, ob Facebook sich als Tochterfirma der NSA versteht."

Auch Standardvertragsklauseln stehen mit vor Gericht

Entscheidend für den Ausgang des Verfahrens dürfte sein, wie valide der EuGH die Rechtsschutzmöglichkeiten betroffener Europäer einschätzt. In diesem Punkt zogen sich große Zweifel durch die gesamte Anhörung. Die Überwachung von Nicht-US-Bürgern beruht wesentlich auf einer Direktive des Präsidenten sowie einer "Executive Order", also auf Regierungsanordnungen und nicht auf förmlichen Gesetzen. Daraus wird ein EU-Bürger wenig Honig saugen können - schon gar nicht, wenn er nichts von der Überwachung erfährt, lautete das Fazit vieler Kritiker. Bleibt die Ombudsperson, zu deren Einrichtung sich die USA im Privacy-Shield-Abkommen verpflichtet haben. Ist das wirklich eine unabhängige Beschwerdeinstanz? Unabhängig ist er nur von den Nachrichtendiensten, nicht aber von der Regierung.

Sollte der EuGH, ein strenger Hüter des Datenschutzes, gravierende Defizite entdecken, dann steht womöglich noch mehr auf dem Spiel als damals bei Safe Harbor. Zur Überprüfung steht nämlich nicht nur der Safe-Harbor-Ersatz an. Die Vorlage des irischen Gerichts betrifft auch die sogenannten "Standardvertragsklauseln". Das ist ein System vertraglicher Datenschutzgarantien. Sie beruhen auf einem Beschluss der EU-Kommission von 2010 und haben in der Praxis weitaus größere Bedeutung als bilaterale Daten-Freifahrtscheine wie das Privacy Shield. EuGH-Richter Thomas von Danwitz, der das Verfahren als Berichterstatter bearbeitet, warf die Frage auf, inwieweit ein mangelhaftes Datenschutzniveau in den USA letztlich auch diesen für die Wirtschaft so wichtigen Mechanismus infizieren könnte. Würde die Grundlage dieser Klauseln vom EuGH für unwirksam erklärt, dann wären digitale Dienstleistungen und Vernetzung erheblich beeinträchtigt.

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