Galaxy Tab 10.1 N erlaubt, Galaxy Tab 7.7 verboten:Unentschieden nach Gerichtsurteil

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Samsung darf das Galaxy Tab 10.1 N in Deutschland weiterhin verkaufen. Das hat das Oberlandesgericht in Düsseldorf entschieden und damit eine Klage von Apple abgewiesen. Freude über das Urteil dürfte bei Samsung aber nicht aufkommen. Die Richter verbieten den Verkauf des Galaxy Tab 7.7. Und zwar europaweit.

Im Zuge des weltweiten Rechtsstreits um das Design ihrer Produkte haben Apple und Samsung jeweils Teilerfolge erzielt. Apple scheiterte am Dienstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf mit dem Versuch, ein Verkaufsverbot für Samsungs Tablet-PC Galaxy Tab 10.1 N durchsetzen. Dagegen weitete das OLG das Verkaufsverbot für das Galaxy-Tab 7.7 auf die koreanische Samsung-Mutter aus (Az. I-20 U 35/12, I-20 W 141/11).

Samsung und Apple streiten in mehreren Staaten vor zahlreichen Gerichten um Patente für Design und Technologie ihrer Produkte. In

dem Eilverfahren um das Galaxy Tab 10.1 N hatte Apple geltend gemacht, dass Samsung auch nach einer Designänderung des Modells unerlaubt das iPad des US-Technologiekonzerns nachahme.

Wie zuvor bereits das Düsseldorfer Landgericht folgte der OLG-Zivilsenat dieser Argumentation nicht. Zur Begründung verwies der Vorsitzende Richter Wilhelm Berneke unter anderem auf die "etwas andere Gestaltung" des modifizierten Galaxy Tab 10.1 N und auf die nun "markant verdeutlichte Firmenbezeichnung" an dem veränderten Gerät.

Spezielle Modifikation für Deutschland

Samsung hatte sein modifiziertes Galaxy Tab 10.1 N im vergangenen November speziell für Deutschland auf den Markt gebracht. Zuvor hatte das OLG Düsseldorf Samsung den Vertrieb des Vorgängermodells Galaxy Tab 10.1 sowie eines weiteren Samsung-Geräts, des Galaxy Tab 8.9, untersagt. Das OLG vertrat dabei die Auffassung, Samsung habe mit beiden Modellen das iPad von Apple in unlauterer Weise nachgeahmt.

Während Apple im Fall des Galaxy Tab 10.1 N vor dem OLG mit seiner Berufung gegen das Urteil das Düsseldorfer Landgerichts scheiterte, änderte der Zivilsenat ein weiteres Urteil der Vorinstanz um das Samsung-Galaxy-Tab 7.7 zugunsten des US-Konzerns ab. Das Landgericht Düsseldorf hatte in diesen weiteren Eilverfahren der deutschen Samsung-Tochter bereits den europaweiten Vertrieb des Galaxy Tab 7.7 untersagt.

Verkaufsverbot auch für südkoreanische Muttergesellschaft

Hinsichtlich der südkoreanischen Samsung-Muttergesellschaft hatte das Landgericht aber ein europaweites Verbot abgelehnt, da dem Landgericht sich für ein solches Verbot nicht zuständig sah. Das OLG erhielt das Verkaufsverbot für das bislang nicht modifizierte Samsung-Galaxy-Tab 7.7 aufrecht und dehnte es zugleich auf die südkoreanische Samsung-Mutter aus.

Nach Auffassung des Zivilsenats könne ein deutsches Gericht ein solches Verkaufsverbot auch für die Muttergesellschaft in Südkorea aussprechen, sagte der Vorsitzende Richer. Er räumte aber ein, dass es bislang keine Gerichtsentscheidungen in vergleichbaren Fällen gebe. Nach Angaben eines Gerichtssprechers gilt das europaweite Verkaufsverbot nicht für Deutschland. Das Galaxy Tab 7.7 ist demnach nicht für den deutschen Markt bestimmt.

© Süddeutsche.de/AFP/pauk - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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