BKA:Überwachung von Flugpassagieren liefert Fehler über Fehler

Datenspeicherung

Flugreisende warten auf dem Hamburger Flughafen vor einem Schalter.

(Foto: dpa)
  • Seit Oktober 2018 melden Fluglinien die Daten aller Passagiere, die in Deutschland starten oder landen, ans Bundeskriminalamt.
  • Dort werden die Daten automatisiert mit den Fahndungslisten abgeglichen.
  • Das System liefert zum größten Teil Falschtreffer, die von Beamten per Hand aussortiert werden müssen.

Von Christian Endt

Seit vergangenem Jahr erfasst das Bundeskriminalamt die Daten aller Flugpassagiere, die in Deutschland starten oder landen. So sollen gesuchte Straftäter und Verdächtige identifiziert und anschließend von der Polizei beobachtet werden. Tatsächlich lieferte das System in den ersten Betriebsmonaten jede Menge Treffer - allerdings sind die meisten unbrauchbar. Auf jede korrekte Verdachtsmeldung kommen mehr als 400 falsche Treffer. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage des Abgeordneten Andrej Hunko (Die Linke) hervor.

Im sogenannten Passenger Name Record (PNR) speichern die Fluglinien Daten zu ihren Passagieren. Die Datensätze enthalten etwa Datum, Uhrzeit, Start- und Zielflughafen der gebuchten Verbindung sowie Name, Anschrift und Zahlungsdaten des Reisenden. Das Fluggastdatengesetz verpflichtet die Airlines, diese Informationen an das Bundeskriminalamt (BKA) weiterzugeben. Dort ist eine Software im Einsatz, welche die Daten mit Fahndungslisten abgleicht.

Bald sollen die PNR-Daten nicht nur nach gesuchten Personen durchforstet werden, sondern auch nach verdächtigen Mustern, die auf eine für die Zukunft geplante Straftat hinweisen. Das Fluggastdatengesetz gilt als erster großangelegter Einsatz von Predictive Policing in Deutschland.

Solche Vorhersagemodelle sind naturgemäß äußerst schwierig und grundsätzlich fehlerbehaftet. Doch offenbar hat das BKA schon große Probleme mit der Umsetzung des vorherigen, vergleichsweise trivialen Schritts: dem Abgleich der PNR-Daten mit den Fahndungslisten der Polizeibehörden. Die Software liefert in der großen Mehrheit falsche Treffer, die anschließend händisch von Beamten wieder aussortiert werden müssen.

Dabei sind zwei Arten von Fehlern zu unterscheiden: Die eine Art betrifft Verdächtige, die nicht als solche erkannt werden. Naturgemäß lässt sich ihre Zahl meist nicht ermitteln. Die zweite Art von Fehlern betrifft Personen, die fälschlicherweise als Verdächtige eingestuft werden. Im Polizeibereich sind diese sogenannten falsch-positiven Treffer besonders heikel, da auf diesem Wege Menschen zu Unrecht ins Visier der Sicherheitsbehörden geraten. Von "aberwitziger Überwachung" spricht Linken-Politiker Hunko: "Die Bundesregierung kann nicht belegen, dass mit der Fluggastdatenspeicherung Straftaten aufgeklärt oder Gefahren verhindert werden."

Zwischen der Inbetriebnahme am 29. August 2018 und 31. März 2019 haben die Fluglinien Daten von 1,2 Millionen Passagieren ans BKA weitergegeben. Die Software fand darin 94 098 "technische Treffer". Jeder einzelne davon wurde von einem Beamten händisch überprüft. In 277 Fällen stellte sich der Verdacht als begründet heraus. In 93 821 Fällen handelte es sich dagegen um ein Fehlurteil der Software. Daraus ergibt sich: 99,7 Prozent aller vermeintlichen Treffer sind Irrtümer.

40 Beamte sortieren rund um die Uhr Falschtreffer aus

Das Bundesinnenministerium begründet die hohe Fehlerrate damit, dass häufig Menschen markiert würden, die den gleichen Namen wie auf der Fahndungsliste stehende Personen haben. Diese Fehlerquelle ließe sich eindämmen, wenn neben dem Namen auch das Geburtsdatum abgeglichen würde. Dieses wird jedoch mit den Fluggast-Daten in der Regel nicht übermittelt (außer, es wurde von der Fluglinie bereits aus einem anderern Grund erfasst. Das ist etwa bei Reisen aus den oder in die USA der Fall, da es dann von den US-Behörden verlangt wird). Ein Sprecher des Innenministeriums sagte, man sammle derzeit Erfahrungen und werde dann auf EU-Ebene überprüfen, ob man das Verfahren verbessern kann.

Laut Innenministerium sind etwa 40 Beamte im 24/7-Schichtdienst mit der Überprüfung der technischen Treffer beschäftigt. Insgesamt sieht die Bundesregierung für Aufbau und Betrieb der Fluggast-Datenbank mehr als 500 Planstellen in verschiedenen Behörden vor.

Die Daten der 277 überprüften Treffer wurden an BKA und Zoll weitergegeben - zur "Umsetzung der Fahndungsmaßnahme", also etwa Festnahmen oder Durchsuchungen. Die Einträge der Fluggast-Datenbank werden nach einem halben Jahr anonymisiert und nach fünf Jahren vollständig gelöscht.

Ergänzung vom 29.4.19: Die Passage zum Übermitteln von Geburtsdaten wurde präzisiert, außerdem ein fehlerhaft verwendeter statistischer Begriff korrigiert.

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