Leistungsschutzrecht:EU einigt sich auf Reform des Urheberrechts

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Bei der Reform des EU-Urheberrechts geht es nicht nur um mögliche Upload-Filter für Internetplattformen, sondern auch um ein europaweites Leistungsschutzrecht und viele andere Aspekte. (Foto: dpa)
  • Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News sollen Presseverlagen in der EU künftig Geld für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten zahlen.
  • Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich vorläufig auf eine Reform des EU-Urheberrechts inklusive Leistungsschutzrecht.
  • Die Portale sollen für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten in ihren Suchergebnissen künftig Geld an die Verlage zahlen.

Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News sollen Presseverlagen in der EU künftig Geld für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten zahlen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich am Mittwoch vorläufig auf eine Reform des europäischen Urheberrechts inklusive Leistungsschutzrecht, wie der Verhandlungsführer des Europaparlaments, Axel Voss (CDU) sagte.

Die Einigung muss in den kommenden Wochen allerdings noch vom Parlament und den Staaten der Europäischen Union bestätigt werden. Weil die Debatte so aufgeladen ist, könnte die Reform hier noch scheitern. Stimmen beide Seiten zu, haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzuwandeln.

Neben der Einführung des Leistungsschutzrechts nimmt die Einigung vom Mittwoch in Artikel 13 auch Plattformen wie YouTube stärker in die Pflicht. Sie müssen künftig alles ihnen Mögliche tun, um Urheberrechtsverletzungen auf ihren Seiten zu verhindern. Geschützte Werke müssten demnach lizenziert werden, bevor sie auf den Plattformen landen - oder dürften nicht hochgeladen werden. Kritiker warnen, dass die Plattformen dadurch gezwungen seien, Uploadfilter einzuführen. Dabei handelt es sich um eine Software, mit der Internet-Plattformen schon beim Hochladen überprüfen können, ob Bilder, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind.

Die Verwertungsgesellschaft Gema begrüßt die Einigung zur Reform des EU-Urheberrechts. "Dank der Richtlinie müssen Online-Plattformen Urheber für die Nutzung ihrer Werke endlich fair bezahlen. Das ist seit Jahren überfällig", sagte der Vorstandsvorsitzende Harald Heker laut Mitteilung vom Mittwochabend.

Durch Upload-Filter ist auch Zensur möglich, sagen Kritiker

Gegner bemängeln, Upload-Filter seien fehleranfällig und könnten - als Beifang - auch Inhalte wie Parodien oder Zitate blocken, die eigentlich legal sind. Dies sei letztlich Zensur. Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro haben und unter fünf Millionen Nutzer im Monat, sollen von Artikel 13 ausgenommen werden.

Umstritten war auch das Leistungsschutzrecht. Befürworter argumentierten, dass Plattformen wie Google News derzeit gar kein Geld an die Verlage zahlen, obwohl sie große Mengen ihrer Nachrichten nutzten. Vor allem kleine Verlage und Nachrichtenseiten äußerten jedoch Bedenken, weil sie auf die Reichweite angewiesen sind. Die Einigung sieht nun vor, dass die Nachrichten-Suchmaschinen weiterhin Hyperlinks, einzelne Worte und kurze Textausschnitte anzeigen dürfen. Das Veröffentlichen von Überschriften oder ganzen Sätzen ist verboten.

Die Copyright-Reform war 2016 vom damaligen EU-Digital-Kommissar Günther Oettinger vorgeschlagen worden und soll das Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen. Sie gehörte zu den umstrittensten Gesetzgebungsvorhaben der auslaufenden Legislaturperiode. Ziel der Reform war es, das Urheberrecht an die Bedingungen der digitalen Welt anzupassen - die Vorgängerrichtlinie stammt aus dem Jahr 2001; Youtube zum Beispiel war da noch nicht einmal erfunden. Heute aber werden mit kreativen Inhalten im Netz Milliarden verdient, vor allem mit der Werbung, die in ihrem Umfeld platziert wird. Ziel der Reform war es darum auch, Urheber an diesen Erlösen zu beteiligen.

"Ich möchte, dass Journalisten, Verleger und sonstige Urheber eine faire Vergütung für ihre Arbeit erhalten, unabhängig davon, ob sie in Studios oder zuhause arbeiten, ob die Ergebnisse ihrer Arbeit im Internet oder offline verbreitet werden, ob sie mit einem Kopiergerät vervielfältigt oder kommerziell im Internet verlinkt werden", sagte Jean-Claude Juncker, Präsident der EU-Kommission, als er das Gesetzgebungsvorhaben 2016 präsentierte.

Das Europäische Parlament hatte automatische Filter kritisch gesehen

Danach aber war ein Streit um die Ausgestaltung dieser Reform entbrannt, der auf beiden Seiten hoch emotional und mit enormer Lobbyunterstützung geführt wurde. Die einen warfen den anderen vor, sich nicht genug für die Belange der Künstler einzusetzen, die anderen schossen zurück, dass die besonders umstrittenen Uploadfilter das Internet "kaputtmachen" würden: Sie fürchteten, dass solche Filter auch legale Inhalte zurückhalten könnten, weil eine Maschine zum Beispiel nicht zwischen einer verbotenen Raubkopie oder einem zulässigen Zitat, etwa im Rahmen einer Rezension oder einer Parodie, unterscheiden könne. Vor allem das Europäische Parlament hatte automatische Filter darum von Anfang an kritisch gesehen.

Lange wurde die Debatte um die Uploadfilter vor allem von Experten geführt. Das änderte sich im vergangenen Herbst schlagartig, als die Chefin des US-Konzerns Youtube, Susan Wojcicki, die Nutzer aufforderte, gegen die Reform zu protestieren. Die Folge: Unter dem Stichwort Artikel 13 verunsicherten Tausende Videos über das drohende Ende der Plattform oft jugendliche Fans in der ganzen EU; die Kommission sah sich genötigt klarzustellen, die EU sei nicht "gegen das Internet".

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