Bußgeld-Entscheid:75 Euro Strafe für Blitzer-App

  • Autofahrer müssen mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie mit einer Blitzer-App erwischt werden.
  • Das Smartphone einkassieren darf die Polizei deswegen nicht.

Blitzer-Hinweise im Radio sind vollkommen legal. Bekommt der Auto­fahrer die Warnung hingegen über eine App auf sein Smartphone, muss er mit einer Geldbuße rechnen - zumindest, wenn er von der Polizei dabei erwischt wird. Das entschied das Oberlandesgericht Celle (OLG Celle, Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 313/15).

Schon die Installation verleihe dem Smartphone die zusätzliche Zweckbestimmung eines Blitzer-Warngerätes - und dessen Benutzung ist laut Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten, führten die Richter aus. Das Oberlandesgericht verwarf damit die Beschwerde eines Autofahrers, den das Amtsgericht Winsen/Luhe zu einer Geldbuße von 75 Euro verurteilt hatte.

Blitzer-Apps sind in Deutschland weit verbreitet. Die am häufigsten heruntergelandene App im Google-Play-Store kommt auf mehr als eine Million Downloads. Auch die meisten Navigations-Apps bieten eine integrierte Blitzer-Warnfunktion an. Ob sie eingeschaltet ist oder nicht, ist bei normaler Benutzung im Gegensatz zu den allein darauf ausgerichteten Apps meist nicht zu erkennen. Laut StVO darf aber auch der ins Navi integrierte Blitzerwarner nicht "betriebsbereit" sein. Die Rechtslage ist bislang nicht abschließend geklärt.

Dass die Polizei bei der Kontrolle das Smartphone einkassiert, ist hingegen nicht zu befürchten. Die Beschlagnahmung von Tatwerkzeugen ist zwar grundsätzlich zulässig - aufgrund der auf dem Smartphone gespeicherten Daten jedoch in dem Fall außer Kraft gesetzt.

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