Apple ist mit seinem Versuch gescheitert, den Verkauf von Samsungs Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1N in Deutschland verbieten zu lassen.
Das im Vergleich zum Vorgängermodell 10.1 abgeänderte Design unterscheide sich ausreichend von Apples iPad, auch wenn es sich an dessen Gestaltung anlehne, befand das Düsseldorfer Landgericht am Donnerstag. Durch die Änderungen der Koreaner bestehe keine Verwechslungsgefahr mehr.
Das Modell 10.1N sei eine eigenständige Weiterentwicklung. Die Gefahr einer Rufausbeutung des iPad bestehe nicht mehr. Die Prozesse in Düsseldorf sind Teil eines weltweiten Konflikts der Konzerne.