Von der Leyen:Wer abschreibt, muss den Titel abgeben

Es reicht mit der Plagiatesucherei: Ursula von der Leyen behält ihren Doktorgrad. (Foto: dpa)

Ursula von der Leyen darf ihren Doktortitel behalten - trotz Plagiaten. Die Entscheidung der Medizinischen Hochschule Hannover trifft eine verbreitete Stimmung, ist aber falsch.

Kommentar von Roland Preuß

Ursula von der Leyen ist nicht nur davongekommen mit ihrem Doktortitel; sie kann sich auch der Sympathien vieler Bürger sicher sein. Denn die Entscheidung der Medizinischen Hochschule Hannover, ihr den Doktortitel trotz offensichtlicher Mängel in ihrer Arbeit zu belassen, trifft eine verbreitete Stimmung: Es reicht jetzt mit der Plagiatesucherei in jahrzehntealten Büchern.

Das ist verständlich. Und dennoch macht es die Entscheidung nicht besser. Denn die Begründung der Hochschule ist fragwürdig. Sie spricht von Plagiaten in der Arbeit, will aber kein Fehlverhalten feststellen. Sie spricht von Mängeln, die aber dadurch geheilt würden, dass von der Leyen mit ihrer Arbeit Neues zutage gefördert habe.

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Damit legt sie andere Maßstäbe an als andere Hochschulen, die in ähnlich gelagerten Fällen den Doktortitel aberkannt haben. Wer abschreibt muss den Titel abgeben, egal in welchem Teil der Arbeit er plagiiert hat und egal, welche Erkenntnisse er gewinnt. So war es im Fall der einstigen Bildungsministerin Annette Schavan, so haben es die Gerichte vielfach bestätigt.

Das heißt allerdings nicht, dass Politiker automatisch zurücktreten müssen, wenn sie den Titel verlieren; auch wenn es dafür die Präzedenzfälle Karl-Theodor zu Guttenberg und Schavan gab. Darüber lohnt es sich nun, Gedanken zu machen. Eine indirekte Aufweichung wissenschaftlicher Standards dagegen ist falsch.

© SZ vom 10.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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