Schwerin:Viele Schulen unterschreiten Mindestzahlen

Schwerin (dpa/mv) - In Mecklenburg-Vorpommerns Grundschulklassen sollen mindestens 20 Kinder sitzen, das schreibt das Land vor. Doch in vielen Schulen auf dem Land wird das nicht geschafft. So sind in diesem Schuljahr in der Grundschule "Peenetal" in Görmin (Landkreis Vorpommern-Greifswald) nur neun Schulanfänger eingeschult worden, ebenso in Lassan (Vorpommern-Greifswald) und in Velgast (Vorpommern-Rügen). Das geht aus der Antwort des Bildungsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Fraktion im Landtag hervor.

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Schwerin (dpa/mv) - In Mecklenburg-Vorpommerns Grundschulklassen sollen mindestens 20 Kinder sitzen, das schreibt das Land vor. Doch in vielen Schulen auf dem Land wird das nicht geschafft. So sind in diesem Schuljahr in der Grundschule „Peenetal“ in Görmin (Landkreis Vorpommern-Greifswald) nur neun Schulanfänger eingeschult worden, ebenso in Lassan (Vorpommern-Greifswald) und in Velgast (Vorpommern-Rügen). Das geht aus der Antwort des Bildungsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Fraktion im Landtag hervor.

Zehn Kinder sind es in der 1. Klasse in Schönfeld (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) und jeweils elf in Carlow (Nordwestmecklenburg), Malliß (Landkreis Ludwigslust-Parchim) und Leopoldshagen (Vorpommern-Greifswald). Insgesamt wurde an 44 Grundschulen im Nordosten die Mindestschülerzahl für die erste Klasse unterschritten.

Die Fraktionsvorsitzende der Linken im Landtag, Simone Oldenburg, warnte vor drohenden Schulschließungen. Sie forderte die Herabsetzung der Untergrenzen. „Die geltenden Mindestzahlen stammen aus den 90er Jahren, als Mecklenburg-Vorpommern mehr als doppelt so viele Schülerinnen und Schüler hatte als gegenwärtig“, sagte Oldenburg. Auch an Regionalen Schulen seien in diesem Schuljahr 25 Klassen unterhalb der Schülermindestzahlen gebildet worden, darunter welche mit 14, 15 und 16 Schülern. Oldenburg schlug als Untergrenze für die Bildung erster Klassen 15 statt bisher 20 Schüler vor.

Die Mindestschülerzahlen sind in der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in MV festgelegt. Danach sind aber Ausnahmen möglich. So können Grundschulen zum Beispiel dann erhalten bleiben, obwohl sie die Mindestschülerzahlen länger als ein Jahr unterschreiten, wenn bei ihrer Schließung der Schulweg für die Kinder länger als 40 Minuten würde. Außerdem gibt es die Möglichkeit der „Kleinen Grundschule“ mit jahrgangsübergreifendem Unterricht.

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