Schwerin:59 Schüler in kleinster Zehn-Klassen-Schule des Landes

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Schwerin (dpa/mv) - Es dürfte die kleinste Zehn-Klassen-Schule im ganzen Nordosten sein: An der Regionalen Schule mit Grundschule in Vitte auf Hiddensee lernen 59 Schüler. Sechs Stammlehrer decken das gesamte Fächerspektrum ab, heißt es auf der Internetseite der Schule. Unterrichtet werde in fünf Doppelklassen. Eigentlich gibt es Mindestschülerzahlen, doch der Weg für die Kinder von Hiddensee in eine Schule auf dem Festland wäre wohl zu weit.

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Schwerin (dpa/mv) - Es dürfte die kleinste Zehn-Klassen-Schule im ganzen Nordosten sein: An der Regionalen Schule mit Grundschule in Vitte auf Hiddensee lernen 59 Schüler. Sechs Stammlehrer decken das gesamte Fächerspektrum ab, heißt es auf der Internetseite der Schule. Unterrichtet werde in fünf Doppelklassen. Eigentlich gibt es Mindestschülerzahlen, doch der Weg für die Kinder von Hiddensee in eine Schule auf dem Festland wäre wohl zu weit.

Die Schule in Vitte ist bei weitem nicht die einzige Mini-Schule im Land, wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervorgeht, die am Montag in Schwerin veröffentlicht wurde. So sind in der Grundschule Ahlbeck auf Usedom in diesem Schuljahr, wie in Vitte, nur acht Erstklässler eingeschult worden. In Mewegen (Vorpommern-Greifswald) waren es demnach neun, in Warnow (Landkreis Rostock) und Roggendorf (Nordwestmecklenburg) jeweils zehn. Vorgeschrieben ist eine Mindestschülerzahl von 20 Kindern. 38 Grundschulen unterschritten im Schuljahr 2016/17 diese Untergrenze, im laufenden Schuljahr sind des den Angaben zufolge 42.

Auch bei weiterführenden Schulen sieht es mitunter dünn aus. Vorgeschrieben sind eigentlich 36 Schüler, damit fünfte Klassen in der geforderten Zweizügigkeit gebildet werden dürfen. Dies wurde 2016/17 an 29 Schulen unterschritten und im laufenden Schuljahr an 30 Schulen.

Nach Beobachtung der Fraktionsvorsitzenden der Linken im Landtag, Simone Oldenburg, erfüllen immer mehr erste und fünfte Klassen nicht die Mindestvorgaben. Die jetzige Vorschrift stamme aus einer Zeit, in der es doppelt so viele Schüler wie heute gab, sagte sie und forderte eine Reduzierung auf mindestens 15 Schüler in der Grund- und 30 in der Regionalschule. Um Schulstandorte zu erhalten, erteilen die Behörden Ausnahmegenehmigungen.

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