Potsdam:Keine Pflicht zum Gedenkstättenbesuch in Brandenburg

Potsdam (dpa/bb) - Eine Verpflichtung aller Schüler zu einem Besuch in Gedenkstätten für Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ist in Brandenburg anders als in Baden-Württemberg kein Thema. "In den Schulen der Sekundarstufe I ist die Auseinandersetzung mit den Diktaturen des Nationalsozialismus sowie der DDR verpflichtend im Rahmenlehrplan des Geschichtsunterrichts verankert", teilte das Bildungsministerium dazu mit. Außerdem sollten mindestens zwei außerschulische Gedenkorte besucht werden. "Dazu zählen Mahn- und Gedenkstätten, aber auch Museen oder Denkmäler." Wie dies umgesetzt werde, entschieden die Schulen selbst.

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Potsdam (dpa/bb) - Eine Verpflichtung aller Schüler zu einem Besuch in Gedenkstätten für Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ist in Brandenburg anders als in Baden-Württemberg kein Thema. „In den Schulen der Sekundarstufe I ist die Auseinandersetzung mit den Diktaturen des Nationalsozialismus sowie der DDR verpflichtend im Rahmenlehrplan des Geschichtsunterrichts verankert“, teilte das Bildungsministerium dazu mit. Außerdem sollten mindestens zwei außerschulische Gedenkorte besucht werden. „Dazu zählen Mahn- und Gedenkstätten, aber auch Museen oder Denkmäler.“ Wie dies umgesetzt werde, entschieden die Schulen selbst.

Aus den Berichten der Lehrkräfte in den Gedenkstätten sei bekannt, dass viele Schulen auch die ehemaligen Konzentrationslager besuchten, hieß es in der Mitteilung. Dazu würden jedoch keine Daten erhoben.

Die baden-württembergische Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) hatte in der vergangenen Woche erklärt, sie sehe gute Gründe für einen Pflichtbesuch in Gedenkstätten in der 8. und 9. Klasse. Dabei gehe es um vorbereitete Besuche, die in den Unterricht eingebettet sein müssten und einen Diskurs unter den Schülern auslösten. Eine Entscheidung soll es bis zum Frühjahr 2019 geben.

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