Gibt es ein Recht auf Handys? Darauf, dass man rund um die Uhr Whatsapp-Nachrichten schreiben, Youtube-Videos gucken und Snaps mit lustigen Emojis verschicken darf? Menschen, die jünger sind als 18, würden diese Frage nicht nur sofort mit "Ja" beantworten, sie würden sich auch wundern, dass nicht schon längst ein Gericht darüber entschieden hat. Und Handys als das bezeichnet, was es für die allermeisten Jugendlichen nun mal ist: ein Grundrecht, genau wie Fernsehen, Süßkram und feiern gehen an Schultagen.
Nun hat tatsächlich die Justiz im Namen des Volkes darüber geurteilt, genauer gesagt das Berliner Verwaltungsgericht. An das wandte sich ein inzwischen 18-jähriger Schüler. Der hatte, als er 2015 die neunte Klasse einer Berliner Oberschule besuchte, in seinen Augen himmelschreiendes Unrecht erlitten.
Schule:Sind Handys an Schulen komplett verboten?
Und dürfen Lehrer ihren Schülern das Smartphone wirklich vorübergehend abnehmen?
An einem Freitag zog ein Lehrer in der letzten Schulstunde das Handy ein, nachdem sich der Schüler unter der Bank damit beschäftigt hatte, statt dem Unterricht zu folgen. An den meisten Schulen ist das verboten, die Handys werden dann abgenommen, kommen in eine Schublade, und am nächsten Schultag dürfen sie von den Eltern abgeholt werden. So war es auch in diesem Fall: Der Lehrer gab das Handy dem Schulleiter, der verwahrte es. Versuche des 18-Jährigen, die Sache in seinem Sinne gütlich zu lösen, scheiterten aber. Der Lehrer weigerte sich, das Handy wieder herauszurücken, der Schulleiter ließ sich ebenfalls nicht erweichen. Das Handy blieb im Sekretariat, ein ganzes Wochenende lang. Und so sah der 18-Jährige nur noch einen Ausweg: klagen.
Der Schüler zog vor das Berliner Verwaltungsgericht, um "die Rechtswidrigkeit der Einziehung des Handys" feststellen zu lassen, wie es in der Klage heißt. Und um zu verhindern, dass sich so etwas wiederholt und "eine Lehrkraft erneut das Handy einziehe". Weil es nämlich nicht zumutbar sei, "plötzlich unerreichbar zu sein", wie es der Schüler ausdrückte, und dann auch noch ein gesamtes Wochenende ohne Handy zu verbringen. Ein Eingriff in die Grundrechte also.
Grundrechte des Schülers wurden nicht verletzt, urteilt das Gericht
Die Eltern, die den Schüler vor Gericht vertraten, fanden zudem, dass die Maßnahme den Jugendlichen "in seiner Ehre verletzt und gedemütigt" habe. Warum sie sich nicht einfach darüber freuen konnten, die Aufmerksamkeit ihres Sohnes mal zwei Tage lang nicht mit einem Handybildschirm teilen zu müssen, geht aus der Klage nicht hervor. Eindeutig ist allerdings das Urteil, das seit Mittwoch schriftlich vorliegt: Die Klage des Jugendlichen wurde abgewiesen. Durch den Handy-Entzug am Wochenende sei der Schüler nicht in seinen Grundrechten verletzt worden, so die Richter.
Einen Trost gibt es allerdings für den 18-Jährigen, der inzwischen die Schule gewechselt hat, und natürlich für alle anderen Jugendlichen: Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragt werden.