Die Leserfrage
An meiner Schule, einer Realschule in Bayern, dürfen wir Schüler unsere Handys offiziell nicht benutzen. Natürlich hält sich niemand daran, was immer wieder dazu führt, dass Lehrer Handys vorübergehend einkassieren. Ist das tatsächlich erlaubt?
Die Antwort
Smartphones sind alltäglicher Teil der Lebenswelt - das gilt nicht nur, aber besonders auch für Jugendliche. Schon 2014 gaben bei einer Umfrage 94 Prozent der Zwölf- bis 19-Jährigen in Deutschland an, ein internetfähiges Telefon zu besitzen. Diese Zahl dürfte sich seitdem nochmal erhöht haben. Wobei natürlich nicht der Besitz von Smartphones das Problem für die Schulen ist, sondern die Ablenkung, die jederzeit nur einen Klick entfernt ist.
Auch deshalb ist die Benutzung von Mobiltelefonen auf dem gesamten Schulgelände tatsächlich verboten. Aber, das zur Beruhigung, es gibt Einschränkungen. Im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) steht dazu Folgendes:
"Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden."
Zeugnisse:"Das Verhältnis zur Lehrkraft war störungsfrei"
In Bayern gibt es Zeugnisse. SZ-Mitarbeiter präsentieren die Belege ihrer Schullaufbahn - und erzählen die Geschichten dahinter.
In der Praxis sieht das an den meisten Schulen so aus: Offiziell müssen Handys während der Unterrichtszeit ausgeschaltet sein. Das schließt theoretisch auch die Pausen mit ein. Aber freilich gilt auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter. Oder wie es die langjährige Schulleiterin eines bayerischen Gymnasiums formuliert: "Wenn wir jedem das Handy abnehmen würden, der in der Pause mal eine SMS schreibt, bräuchten wir für einkassierte Telefone ein eigenes Zimmer im Schulhaus."
Anders sieht es aus, wenn Schüler während des Unterrichts kurz unter der Bank ihren Facebook-Status aktualisieren und dabei von der Lehrkraft erwischt werden. Dann ist das Telefon weg, und dazu haben die Lehrkräfte auch jedes Recht. Für die Schüler wird in dem Moment die Formulierung "vorübergehend einbehalten" aus dem BayEUG interessant. Denn dort ist absichtlich nicht präzise geregelt, wann das Handy an den Schüler zurückgegeben werden muss.
Die Dauer liege im "pädagogischen Ermessen der Lehrkraft", schreibt das Kultusministerium dazu. Es sei jedoch zu berücksichtigen, "dass die Entziehung der Nutzungsmöglichkeit einen Eingriff in das ebenfalls grundrechtlich geschützte Eigentum darstellt". Das Handy eines Schülers mehrere Tage einzubehalten, sei daher nur in Ausnahmefällen vertretbar. An vielen Schulen dürfen sich erwischte Unterrichts-Surfer das Smartphone nach Unterrichtsende wieder im Sekretariat abholen.
Lernen per Smartphone
Mittlerweile binden immer mehr Lehrkräfte das Smartphone direkt in die Schulstunde ein. "Gerade wenn sich die Schüler etwas selbst erarbeiten oder zu einem Thema kleine Präsentationen erstellen sollen, macht das viel Sinn. Sie können dann direkt auf ihren eigenen Smartphones recherchieren", erzählt ein Lehrer. Die meisten Schüler seien da so versiert, dass das sogar Zeit spare.
Allerdings müsse man beim Einsatz von Smartphones auch vorsichtig sein, sagt der Pädagoge. Denn es besitzt doch noch nicht jeder Schüler ein entsprechendes Gerät. "Wenn wir Handys im Unterricht einsetzen lassen, dann nur, wenn dadurch niemand benachteiligt wird." Wenn nur ein Schüler der Klasse kein Smartphone habe, bestehe ansonsten die Gefahr, ihm das Gefühl zu geben, nicht zur Klassengemeinschaft zu gehören.