Alle Schulen in Deutschland müssen ihren Teil zur Inklusion geistig und/oder körperlich behinderter Schüler beitragen - auch die Gymnasien. Das hat das Verwaltungsgericht Bremen nun entschieden. Die Leiterin eines Bremer Gymnasiums ist mit ihrer Klage gegen eine die Einrichtung einer Inklusionsklasse gescheitert.
Die Beamtin könne lediglich verwaltungsintern ihre Bedenken geltend machen, sei aber darüber hinaus nicht klagebefugt, teilte das Verwaltungsgericht Bremen zur Begründung seiner Entscheidung mit. Die Klage ist als unzulässig abgewiesen worden. Eine Berufung ist möglich.
Schule:Inklusion? Bitte nicht hier!
Ein Bremer Gymnasium will keine Inklusionsklasse einrichten. Das liegt auch daran, dass die Politik Inklusion an Schulen nicht besser fördert.
Die Schulleiterin des Gymnasiums Horn hatte sich mit der Klage gegen die Einrichtung eines inklusiven Klassenverbandes mit 19 regulären Schülern und fünf Kindern mit körperlicher oder geistiger Behinderung (im Behördendeutsch ist von Beeinträchtigungen bei "Wahrnehmung und Entwicklung" die Rede, kurz W+E) zur Wehr gesetzt. Am ersten Verhandlungstag hatte die Klägerin erklärt, sie sehe das zweisprachige Gymnasium Horn vor allem als Lernort mit gehobenen Leistungsanforderungen an die Schüler und dem erklärten Ziel, zum Abitur zu führen. Sie fühle sich von der Schulbehörde unzureichend informiert, welche Kinder mit welchen Beeinträchtigungen aufgenommen werden sollten und fürchte Zustände, die auch in anderen Schulen bei "W+E"-Klassenverbänden festzustellen seien. "Da bemüht sich dann etwa ein Master-Student, die fünf W+E-Kinder zu beruhigen, während die anderen Kinder Mathe oder Englisch lernen", sagte die Pädagogin. Dafür wolle sie keine Verantwortung übernehmen.
Eine Vertreterin der Schulbehörde hatte Unterstützung für die Inklusionsmaßnahme an der Schule zugesagt. Sie hatte aber auch betont, dass das Gymnasium nicht nur für leistungsstarke Kinder gedacht sei. Aus Sicht der Schulleiterin hätten W+E-Kinder nichts am Gymnasium zu suchen, bemängelte sie. "Da geht es um eine Haltung. Auch Gymnasiasten müssen den Umgang mit geistig behinderten Kinder lernen. Sie sollen nicht zusammen Mathe lernen. Es geht um soziales Lernen."
Das Gericht erkannte keine Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit der behördlichen Anweisung. Die Einführung der inklusiven Beschulung an allen Bremer Schulen entspreche einem klaren gesetzgeberischen Auftrag. Dies gelte auch für die Unterrichtung von Schülern mit Beeinträchtigungen im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung an Gymnasien. Schlechtere Bildungschancen der Regelschüler seien hierdurch nicht zu befürchten.