Hochschulen:Zimmerservice von Mama: Wann Studenten auschecken sollten

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Dortmund (dpa/tmn) - Mutti kocht, putzt, wäscht: Im vergangenen Jahr hat jeder zweite Europäer zwischen 18 und 29 Jahren noch zu Hause gewohnt. Die Hauptgründe: finanzielle Not und eine enge Familienbindung. Auf Dauer geht die Zweckgemeinschaft aber selten gut.

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Dortmund (dpa/tmn) - Mutti kocht, putzt, wäscht: Im vergangenen Jahr hat jeder zweite Europäer zwischen 18 und 29 Jahren noch zu Hause gewohnt. Die Hauptgründe: finanzielle Not und eine enge Familienbindung. Auf Dauer geht die Zweckgemeinschaft aber selten gut.

Im Hotel Mama kennt Alexander Bönn das Personal. Bönn ist 22 Jahre alt, studiert im sechsten Semester Chemieingenieurwesen und wohnt noch bei seinen Eltern. Das Kinderzimmer hat er gegen das Dachgeschoss eingetauscht - 30 Quadratmeter nur für ihn. Zum Essen geht er runter zu seinen Eltern.

In den 70er Jahren haben junge Erwachsene früh die Unabhängigkeit gesucht, um der häuslichen Kontrolle zu entfliehen, erklärt Psychotherapeutin Christiane Wempe. Sie schreibt unter anderem Artikel für das Familienhandbuch vom Staatsinstitut für Frühpädagogik in Bayern (IFP). „Heute lebt ein großer Teil an Jugendlichen glücklich und zufrieden bei Mama und Papa.“

Für Alexander Bönn ist das sogenannte Nesthocken eher eine Frage des Geldes gewesen: „Ich bekomme kein Bafög, aber ich habe auch nicht übermäßig viel Geld - eine eigene Wohnung kann ich mir nicht leisten.“ Und da Bönn in seinem Heimatort studieren kann, ist ihm die Entscheidung nicht schwer gefallen.

Auf Dauer kann es aber nerven, mit seinen Eltern unter einem Dach zu wohnen. Die Stimmung sinkt, die Spannung wächst. Der unruhige Student störe die Eltern, und der Student könne sich nicht frei entfalten, sagt Wempe. Der Intimität sind Grenzen gesetzt, oft trennt nur eine dünne Wand Eltern und Kind.

Wempe stellt fest, dass Nesthocker Halt suchen beim Erwachsenwerden. Viele seien verunsichert, verängstigt oder desorientiert. „Der Spätauszug gehört zu einem allgemein verzögerten Entwicklungsprozess.“ Die jungen Erwachsenen seien später selbstständig, trauen sich alleine weniger zu.

Bis zur ersten abgeschlossenen Ausbildung sind die Eltern dazu verpflichtet, für das Kind zu sorgen. Minderjährigen müssten sie eine Wohnmöglichkeit, etwas zum Essen, Trinken, Kleidung, bei Bedarf auch Taschengeld geben, erklärt Eva Becker. Becker ist Fachanwältin für Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Volljährigen Kindern könne man den Unterhalt theoretisch auszahlen - wohnen sie noch zu Hause, kommen die Eltern durch kostenlose Verpflegung und Unterkunft für sie auf. Da die Eltern verpflichtet sind, für den Unterhalt zu sorgen, könne man sie darauf verklagen, wenn das Verhältnis zwischen Eltern und Kind schwierig ist: „Hier steht das Kind im Fokus“, sagt Becker. Dazu komme es aber nur in seltenen Fällen.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung kann eine Lehre sein, ein Studium, oder eine Lehre mit anschließendem Aufbaustudium im selben Bereich. So gilt der Unterhaltsanspruch auch bei jungen Erwachsenen, die in der Lehre ihr eigenes Geld verdienen.

Einen Auszug darf niemand erzwingen, sagt Psychotherapeutin Christiane Wempe: „Solange die Vorteile für das Zusammenleben überwiegen, besteht kein Grund, die Situation zu verändern.“ Der richtige Zeitpunkt ist, wenn das Kind sein Leben selbst in die Hand nehmen kann. „Das hängt nicht nur am Alter, sondern an der Gesamtsituation.“ Alexander Bönn wird in naher Zukunft nicht ausziehen: „Vielleicht, wenn ein Job in Sicht ist.“

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