Hochschulen - Potsdam:Verwaltungsgericht entscheidet über Rückmeldegebühren

Potsdam (dpa/bb) - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über rechtswidrige Rückmeldegebühren an Brandenburger Hochschulen hat das Verwaltungsgericht Potsdam am Freitag erstmals über zwei Klagen verhandelt. In den Verfahren fordern zwei ehemalige Studenten von der Universität Potsdam die Rückzahlung von Gebühren in Höhe von jeweils rund 765 Euro.

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Potsdam (dpa/bb) - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über rechtswidrige Rückmeldegebühren an Brandenburger Hochschulen hat das Verwaltungsgericht Potsdam am Freitag erstmals über zwei Klagen verhandelt. In den Verfahren fordern zwei ehemalige Studenten von der Universität Potsdam die Rückzahlung von Gebühren in Höhe von jeweils rund 765 Euro.

Nach Ansicht der Universität Potsdam und der Landesregierung Brandenburgs sind die Ansprüche auf Rückzahlung der Gebühren für die Jahre 2001 bis 2008 verjährt. Dagegen berufen sich die Kläger darauf, dass eine Verjährungsfrist erst mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Januar 2017 beginnt.

Allein an der Universität Potsdam könnten nach Angaben des Allgemeinen Studentenausschusses bis zu 50 000 Studenten eine Summe von insgesamt 30 Millionen Euro fordern. Im Gegensatz zu Brandenburg hat das Land Berlin 44 Millionen Euro an 80 000 ehemaligen Studenten rückerstattet. Dort hatte das Bundesverfassungsgericht 2013 die Rückmeldegebühren für die Jahre 1996 bis 2004 für rechtswidrig erklärt.

Die Urteilsverkündung des Verwaltungsgerichts Potsdam in den beiden Verfahren ist für den Nachmittag angesetzt worden.

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