Mannheim:Streit um Abwahl von Rektorin: VGH soll entscheiden

Stuttgart (dpa/lsw) - Der Streit um die möglicherweise unrechtmäßige Abwahl der ehemaligen Rektorin der Ludwigsburger Beamten-Hochschule Claudia Stöckle vor dreieinhalb Jahren geht weiter. Das Ministerium strebe eine letztinstanzliche Klärung durch den Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim an, sagte ein Sprecher am Donnerstag. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte die Abwahl Stöckles im Mai als unrechtmäßig eingestuft und dies in dieser Woche unter anderem damit begründet, dass die zuständige Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) die Öffentlichkeit falsch über die Arbeit einer Kommission informiert habe, die zur Abwahl der Rektorin geführt habe. Die Opposition aus AfD und SPD legten Bauer daraufhin den Rücktritt nahe.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Der Streit um die möglicherweise unrechtmäßige Abwahl der ehemaligen Rektorin der Ludwigsburger Beamten-Hochschule Claudia Stöckle vor dreieinhalb Jahren geht weiter. Das Ministerium strebe eine letztinstanzliche Klärung durch den Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim an, sagte ein Sprecher am Donnerstag. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte die Abwahl Stöckles im Mai als unrechtmäßig eingestuft und dies in dieser Woche unter anderem damit begründet, dass die zuständige Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) die Öffentlichkeit falsch über die Arbeit einer Kommission informiert habe, die zur Abwahl der Rektorin geführt habe. Die Opposition aus AfD und SPD legten Bauer daraufhin den Rücktritt nahe.

In einer Eilentscheidung hatte der VGH im Jahr 2016 Anträge der Rektorin abgewiesen und Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Stuttgart in dieser Sache kassiert. Die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts jetzt gehe nicht über die im Eilverfahren hinaus, meinte der Sprecher.

Die Rücktrittsforderungen der Opposition seien „substanzlos“, der Vorwurf, das Ministerium könne der vom ehemaligen Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) geleiteten Kommission die Hand geführt haben, sei geradezu „absurd“. Zumal die CDU damals noch in der Opposition gewesen sei. Das Verwaltungsgericht stufte die Kommission als keineswegs frei und unabhängig ein. Bis sich der VGH abschließend der Sache annimmt, dürften jetzt weitere Monate vergehen.

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