Ob der Präsident ihres Landes ein Wahlversprechen einlöst oder nicht, das dürfte den meisten Schülerinnen und Schülern Frankreichs in der Regel herzlich egal sein. Dieser Fall stellt jedoch eine Ausnahme dar. Emmanuel Macron hatte im Wahlkampf versprochen, ein weitreichendes Handyverbot an Frankreichs Schulen einzuführen. Am Montag hat der Präsident nun geliefert.
Die Abgeordneten von Macrons eigener Partei La République en Marche und die Liberalen stimmten in letzter Lesung in der Nationalversammlung für die vom Präsidenten versprochene Regelung, linke und konservative Volksvertreter enthielten sich. Dem Gesetz nach sollen nicht nur Handys, sondern auch andere internetfähige Geräte wie Smatwatches und Tablets in allen schulischen Räumen und auch außerhalb der Gebäude bei schulischen Aktivitäten verboten werden.
Bildung:Und jetzt: Handy aus!
Laut Gesetz müssen Smartphones in den bayerischen Schulen abgeschaltet werden, doch kaum jemand hält sich noch an die Regelung. Um Schaden und Nutzen der Digitalisierung ist erneut ein Kulturkampf entbrannt
Die Regelung soll für Vorschulen, Grundschulen und weiterführende Schulen gelten, Gymnasien wird es freigestellt, ob sie sich an die neue Regelung halten. Und auch bei den anderen Schulformen soll es Ausnahmen geben. Für Kinder mit Behinderung zum Beispiel. In der Regel werden die betroffenen Kinder und Jugendlichen zwischen drei und 15 Jahren alt sein.
Schon seit 2010 dürfen französische Schüler ihre Handys während des Unterrichts nicht benutzen, und Schulen können in ihrer Hausordnung auch ein weitergehendes Verbot festlegen. Künftig wird es umgekehrt sein: Die Handynutzung ist grundsätzlich in der ganzen Schule tabu, die Hausordnung kann aber Ausnahmen gestatten.
In Deutschland ist Schulpolitik Ländersache, was dazu führt, dass es viele verschiedene Regelungen dazu gibt, wie mit Handys an Schulen umzugehen ist. Bayern ist das einzige Bundesland, in dem es gesetzlich geregelt ist, dass Mobiltelefone im Unterricht ausgeschaltet werden müssen. Jedoch können Lehrer Ausnahmen erlauben. Wenn Eltern über Änderungen im Tagesablauf der Kinder informiert werden müssen beispielsweise - oder wenn die Geräte für den Unterricht gebraucht werden. Die Opposition hat das Gesetz immer wieder als überholt gegeißelt. Von der Landesregierung gab es zuletzt Signale, man könne sich eine Lockerung der Regelung vorstellen.