Doktorarbeit von Annette Schavan:Chronik des Plagiatsverfahrens

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Mehr als 30 Jahre nach Abfassung ihrer Doktorarbeit ist Annette Schavan mit Plagiatsvorwürfen konfrontiert. Eine Chronologie der Ereignisse.

Kopie der Dissertation von Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) (Foto: dpa)

September 1980: Annette Schavan reicht im Alter von 24 Jahren ihre erziehungswissenschaftliche Dissertation "Person und Gewissen" an der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf ein. Die Arbeit wird mit "sehr gut" benotet.

29. April 2012: Auf einer Internetplattform wird anonym der Vorwurf des Plagiats gegen die amtierende Bundesministerin für Forschung und Bildung Annette Schavan erhoben.

2. Mai: Die Universität Düsseldorf beauftragt die zuständige Promotionskommission, die Vorwürfe zu prüfen.

Mai: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) spricht ihrer Vertrauten und Parteifreundin Schavan das Vertrauen aus.

27. September: Der Vorsitzende des Promotionsausschusses, Professor Stefan Rohrbacher, legt intern einen Sachstandsbericht vor. Das Ergebnis: An zahlreichen Stellen der Arbeit sei plagiiert worden. Es liege eine systematische Vorgehensweise und damit eine Täuschungsabsicht vor.

14. Oktober: Der Spiegel zitiert aus dem vertraulichen Bericht Rohrbachers. Schavan weist eine Täuschungsabsicht zurück.

15./16. Oktober: Merkel spricht Schavan erneut das Vertrauen aus. Rückendeckung bekommt sie auch von ihrem Doktorvater Gerhard Wehle. Auf der Suche nach der undichten Stelle erstattet die Universität Strafanzeige gegen unbekannt wegen des Verdachts auf Weitergabe vertraulicher Informationen.

17. Oktober: Die Prüfungskommission berät über den internen Bericht Rohrbachers. Die Union fordert neue Gutachter.

10. November: Schavan reicht nach Informationen der Rheinischen Post bei der Uni Düsseldorf eine schriftliche Stellungnahme ein, in der sie den Vorwurf des Plagiats bestreitet.

18. Dezember: Die Promotionskommission empfiehlt nach Prüfung der Arbeit und Anhörung Schavans, ein Verfahren zur Aberkennung des Doktortitels zu eröffnen. Befinden muss darüber der Rat der Philosophischen Fakultät.

19./20. Januar: Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass die Universität ihren Vorwurf abgeschwächt hat. Der Promotionsausschuss wirft Schavan demnach nicht mehr vor, absichtlich getäuscht zu haben.

22. Januar: Der Fakultätsrat stimmt mit 14 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung für die Einleitung des Hauptverfahrens zur möglichen Aberkennung des Doktortitels. Für den 5. Februar setzt der Rat eine weitere Sitzung an.

31. Januar: Schavan räumt im Zeit-Magazin Flüchtigkeitsfehler in ihrer Doktorarbeit ein, weist den Vorwurf des Plagiats oder der Täuschung aber erneut zurück.

2. Februar: In der Plagiatsaffäre führen Unterstützer der Bildungsministerin immer wieder an, vor 30 Jahren hätten andere Zitierregeln gegolten als heute. Ein Heftchen von 1978, das der SZ vorliegt, belegt: Schavan verstieß in ihrer Doktorarbeit gegen gängige Zitation. Einer der Herausgeber des Heftes war Gerhard Wehle, der Doktorvater Schavans.

Schavans Regelbuch
:"Geistiger Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt"

Als Annette Schavan ihre Doktorarbeit schrieb, kursierte das Heft schon in der achten Auflage: Auf 32 Seiten gibt ein Professor der Uni Düsseldorf "Hinweise zur Anfertigung von Seminararbeiten". Schavans Doktorvater ist einer der Herausgeber. Süddeutsche.de dokumentiert Auszüge aus der Broschüre.

5. Februar: Der Fakultätsrat berät - und entscheidet sich für die Aberkennung des Doktortitels.

9. Februar: Anette Schavan tritt mit Bundeskanzlerin Merkel vor die Presse tritt von ihrem Amt als Bildungsministerin zurück.

© AFP/dpa/odg - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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