Stuttgart:Streit über Gesetzänderung zur Bildungsfinanzierung

Stuttgart (dpa/lsw) - Der Streit um die geplante Grundgesetzänderung bei der Bildungsfinanzierung zwischen Baden-Württemberg und dem Bund spitzt sich zu. Die grün-schwarze Regierung unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) wendet sich gegen eine Aufweichung der Aufgabenteilung von Bund und Ländern und hat für Dienstag zu einer Bundespressekonferenz nach Berlin geladen. Thema: "Frontalangriff auf die föderale Struktur durch die vorgesehene Grundgesetzänderung des Bundes."

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Stuttgart (dpa/lsw) - Der Streit um die geplante Grundgesetzänderung bei der Bildungsfinanzierung zwischen Baden-Württemberg und dem Bund spitzt sich zu. Die grün-schwarze Regierung unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) wendet sich gegen eine Aufweichung der Aufgabenteilung von Bund und Ländern und hat für Dienstag zu einer Bundespressekonferenz nach Berlin geladen. Thema: „Frontalangriff auf die föderale Struktur durch die vorgesehene Grundgesetzänderung des Bundes.“

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) reagierte laut „Stuttgarter Zeitung“ und „Stuttgarter Nachrichten“ (Samstag) mit Unverständnis. „Es ist unverständlich, wenn einerseits die baden-württembergische Kultusministerin angeblich mangelnde Fortschritte bei den Verhandlungen zu dem vom Bund angebotenen Digitalpakt beklagt, und andererseits ihr Ministerpräsident Kretschmann dieses Unterstützungsangebot des Bundes als „Frontalangriff auf die föderale Struktur“ abqualifiziert. Das Ziel sei weiter, die Verfassungsänderung bis Dezember zu stemmen, „damit der Digitalpakt wie versprochen in Kraft treten kann.“

Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) hatte sich zuvor gegen eine Grundgesetzänderung ausgesprochen. Sie unterhöhle den föderalen Gedanken der Bildungshoheit der Länder.

CDU, CSU und SPD hatten in den Koalitionsverhandlungen vereinbart, das Grundgesetz zu ändern, damit der Bund sich stärker an der Finanzierung der Bildungsinfrastruktur beteiligen kann. Dabei geht es vor allem um den Ausbau von Ganztagsschulen. Bisher ist eine Finanzhilfe des Bundes nur für finanzschwache Kommunen zulässig. Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag nötig, über die die große Koalition aber nicht verfügt. Bisher ist die Bildung fast ausschließlich Ländersache. Das Kooperationsverbot untersagt dem Bund weitgehend die Mitfinanzierung im Bildungsbereich.

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