Berlin:Schulen-Volksinitiative scheitert beim Verfassungsgericht

Berlin (dpa/bb) - Die Berliner Volksinitiative, die sich gegen den Schulbau durch eine landeseigene Wohnungsgesellschaft wendet, ist mit einer Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes gescheitert. Sie hatte beim obersten Berliner Gericht beantragt, per einstweiliger Verfügung erneut eine Anhörung im Abgeordnetenhaus anzusetzen. Die Verfassungsrichter lehnten das ab. Es seien keine neuen Gesichtspunkte von zentraler Bedeutung erkennbar, die eine solche neuerliche Anhörung rechtfertigten.

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Berlin (dpa/bb) - Die Berliner Volksinitiative, die sich gegen den Schulbau durch eine landeseigene Wohnungsgesellschaft wendet, ist mit einer Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes gescheitert. Sie hatte beim obersten Berliner Gericht beantragt, per einstweiliger Verfügung erneut eine Anhörung im Abgeordnetenhaus anzusetzen. Die Verfassungsrichter lehnten das ab. Es seien keine neuen Gesichtspunkte von zentraler Bedeutung erkennbar, die eine solche neuerliche Anhörung rechtfertigten.

Die Initiative hatte 28 000 gültige Unterschriften gesammelt und damit eine Anhörung am 7. November vor zwei Parlamentsausschüssen erzwungen. Denn die Abgeordneten müssen sich laut Gesetz mit einem Thema auseinandersetzen, wenn eine Volksinitiative erfolgreich ist.

Die Initiatoren hatten argumentiert, bei der Anhörung sei der geplante Vertrag zwischen dem Senat und der Wohnungsbaugesellschaft Howoge über den Schulneubau erst einen Tag bekannt gewesen. Daher hätten sie nicht genug Zeit gehabt, sich vor der Anhörung mit dem Text auseinanderzusetzen. Dem folgte das Verfassungsgericht nicht.

Der Senat will innerhalb von zehn Jahren 5,5 Milliarden Euro in die Sanierung und den Neubau von Schulen stecken. Die privatwirtschaftlich organisierte Howoge soll vor allem die besonders großen Projekte stemmen. Die Volksinitiative spricht von einer „Privatisierung“ der Schulen, weil die Howoge Grundstücke und Gebäude für bis zu 33 Jahren übernimmt und sie bei der Aufnahme von Krediten als Sicherheit einbringen kann. Der Senat weist das zurück.

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