Berlin:Gericht: JFKS muss abgelehnten Schüler aufnehmen

Berlin (dpa/bb) - Die deutsch-amerikanische John-F.-Kennedy-Schule in Berlin muss einen Schüler aufnehmen, den sie zunächst wegen der Staatsangehörigkeit seiner Eltern und anderer Kriterien abgelehnt hatte. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor (Aktenzeichen OVG 3 S 60.17).

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Berlin (dpa/bb) - Die deutsch-amerikanische John-F.-Kennedy-Schule in Berlin muss einen Schüler aufnehmen, den sie zunächst wegen der Staatsangehörigkeit seiner Eltern und anderer Kriterien abgelehnt hatte. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor (Aktenzeichen OVG 3 S 60.17).

Konkret ging es um einen Schüler, der als Seiteneinsteiger, also nicht von der ersten Klasse an, in der Schule lernen wollte. Zunächst versagte ihm das Land Berlin die Aufnahme, weil zwei noch freie Plätze angeblich für Mädchen reserviert waren. Diese Entscheidung kippte das Verwaltungsgericht Berlin.

Das Land legte daraufhin Beschwerde ein und argumentierte, beide Eltern des Schülers seien Deutsche. In den Aufnahmerichtlinien der Schule sei aber vorgesehen, dass mindestens ein Elternteil US-Bürger sein müsse.

Dem folgte wiederum der dritte Senat des Oberverwaltungsgerichts nicht: Das Gesetz über die John-F.-Kennedy-Schule enthalte keine hinreichende Rechtsgrundlage, um die Aufnahme des Schülers trotz vorhandener Kapazität mit dem Hinweis auf die Staatsangehörigkeit seiner Eltern zu versagen. An seiner Eignung bestünden im Übrigen keine Zweifel.

An der überregional bekannten Schule lernen überwiegend deutsche und amerikanische Kinder und Jugendliche in verschiedenen Sektionen. Der fragliche Schüler mit deutscher und US-amerikanischer Staatsbürgerschaft wuchs einige Jahre in den USA auf und hatte sich für das sogenannte amerikanische Kontingent der Schule beworben.

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