Tod eines Mädchens in Wunsiedel:Vergewaltigung in Kinderheim: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Der Angeklagte in Handschellen kurz vor der Urteilsverkündung. (Foto: Daniel Vogl/dpa)

Ein 26-Jähriger wurde wegen der Vergewaltigung zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Auch die Verteidigung des 12-Jährigen, der das Mädchen getötet haben soll, ficht das Urteil an.

Im Prozess um den Tod einer Zehnjährigen in einem Kinderheim im oberfränkischen Wunsiedel ist ein 26-Jähriger in der vorigen Woche wegen Vergewaltigung des Mädchens zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nun haben die Staatsanwaltschaft und der Anwalt des 12-jährigen Nebenklägers Revision eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts Hof mitteilte.

Eine Jugendkammer hatte den Angeklagten am vergangenen Mittwoch unter anderem der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gesprochen. Er soll die Zehnjährige in der Nacht auf den 4. April 2023 nach einem Einbruch in das Heim vergewaltigt haben.

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Ein damals elf Jahre alter Junge aus dem Heim soll das Mädchen bei einem Streit später in derselben Nacht getötet haben. Der mittlerweile Zwölfjährige kann strafrechtlich nicht belangt werden. Da er von dem Angeklagten in der Nacht ebenfalls sexuell missbraucht worden sein soll, war er als Nebenkläger in dem Verfahren zugelassen.

Der 26 Jahre alte Müllwerker, der früher selbst mehrfach in dem Heim untergebracht war, hatte die Vergewaltigung im Prozess gestanden, eine Beteiligung am Tod des Mädchens aber von sich gewiesen. Diese war auch nicht Teil der Anklage.

Die Staatsanwaltschaft Hof ermittelt nach dem Tod des Mädchens weiterhin gegen unbekannt wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht. Ein Abschluss der Ermittlungen sei derzeit bis Ende Juni vorgesehen, teilte ein Sprecher mit. Ursprünglich war ein Ergebnis der Ermittlungen bereits bis Ende März erwartet worden.

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