Urteil:Acht Jahre Haft für Tötung der Ehefrau

Lesezeit: 1 min

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 85-jährige Angeklagte (hier im Gerichtssaal mit seinem Anwalt) seine Frau getötet hat. Er hatte ein umfangreiches Geständnis abgelegt. (Foto: Lennart Preiss/dpa)

Ein 85-Jähriger aus Weilheim hat seine pflegebedürftige Frau erwürgt. Er sagte im Prozess, dass er sich dafür schäme. Der Verteidiger kündigt Revision an.

Weil er seine pflegebedürftige Ehefrau erwürgt haben soll, ist ein 85-Jähriger am Montag zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht München II sah es als erwiesen an, dass der Mann nach 65 gemeinsamen Jahren im Juni in Weilheim in Oberbayern (Landkreis Weilheim-Schongau) zuerst mit einem Holzstock auf seine Frau eingeschlagen und sie dann erwürgt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Mannes kündigte an, gegen das Urteil Revision einlegen zu wollen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von elf Jahren wegen Totschlags gefordert, der Verteidiger zweieinhalb Jahre Haft. Für den Angeklagten sprach nach Ansicht des Gerichts unter anderem das umfangreiche Geständnis des 85-Jährigen. "Das ist ein Geständnis, an dem es gar nichts zu kritteln gibt", sagte der Vorsitzende Richter. Das Geständnis sei "glaubhaft von Schuldeinsicht und Reue getragen". Es sei selten, dass ein Täter wie in diesem Fall unmittelbar nach Begehung der Tat selbst den Notruf wählt und die Tat gesteht. Der Mann sei "geständig" und "kooperativ" gewesen.

Newsletter abonnieren
:Mei Bayern-Newsletter

Alles Wichtige zur Landespolitik und Geschichten aus dem Freistaat - direkt in Ihrem Postfach. Kostenlos anmelden.

Wegen einer Hirnblutung habe die Frau des Angeklagten, die zuvor im Leben der Eheleute für den Haushalt zuständig war, vieles nicht mehr gekonnt, hieß es in der Anklage. Unter anderem weil es den Mann zunehmend überforderte, mehr Aufgaben im Haushalt übernehmen zu müssen, habe er am 10. Juni entschlossen, seine Frau zu töten. "Ich schäme mich für das, was ich getan habe", sagte der Angeklagte vor der Urteilsverkündung. Ihn habe an dem Tag eine von ihm "nicht definierbare Kraft" getrieben. "Jeder Mensch erbittet sich ein langes und gesundes Leben. Das hätte ich auch meiner Frau gewünscht."

© SZ/DPA - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Innere Sicherheit
:Polizei verzeichnet "überproportionalen Rückgang" der Kriminalität

Ein positiver Corona-Effekt: Die Kriminalitätsrate in Bayern ist so niedrig wie seit 40 Jahren nicht. Allerdings geben deutlich mehr Sexualdelikte Grund zur Sorge.

Von Johann Osel

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: