Verwandtenaffäre im Landtag:SPD-Politiker Güller muss mit Strafbefehl rechnen

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Er hat seinen Stiefsohn im Jahr 2009 für zwei Monate als Mitarbeiter beschäftigt und damit gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen - nun droht dem zurückgetretenen SPD-Fraktionsgeschäftsführer Harald Güller ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft.

Von Frank Müller und Mike Szymanski

Dem im Zuge der Verwandtenaffäre zurückgetretenen SPD-Fraktionsgeschäftsführer Harald Güller droht ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Er habe von seinem Anwalt die Information, dass dies das Ziel der zuständigen Staatsanwälte sei, sagte Güller am Donnerstag und bestätigte damit einen entsprechenden Bericht des Münchner Merkur.

Er hatte im Jahr 2009 für zwei Monate seinen Stiefsohn als Mitarbeiter beschäftigt und damit gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen. Güller erklärte, sein Anwalt gehe davon aus, dass das Verfahren einzustellen sei - eventuell gegen eine Geldzahlung als Auflage. Vor der Wahl am 15. September wird der Fall für Güller aber nicht mehr aus der Welt zu schaffen sein.

Ärger hat die SPD auch mit anderen Abgeordneten. Der Finanzexperte und Berater des Spitzenkandidaten Christian Ude, Volkmar Halbleib, kämpft gegen Vorwürfe, zusammen mit zwei SPD-Kollegen Kosten für Mitarbeiter so lange untereinander hin- und hergeschoben zu haben, bis alle drei ihre Budgets nahezu ausgereizt hatten. Die Prüfer vom Rechnungshof führen den Fall in ihrem jüngsten Bericht auf.

Halbleib wehrt sich. Er habe nichts falsch gemacht. Auch Ude nahm ihn jetzt vor Angriffen in Schutz. Halbleib habe sich nichts vorzuwerfen, sagte er bei einer Wahlkampftour durch Oberfranken. Ude sagte, die neu aufgeflammte Abgeordnetenaffäre insgesamt werde im Wahlkampf keine größere Rolle spielen. Es habe in der Affäre auch bei der SPD Abgeordnete gegeben, die "Vorteile abstauben", räumte er ein. Die größeren Verfehlungen sieht er jedoch eindeutig bei der CSU. "Den Qualitätsunterschied muss man schon sehen", sagte Ude.

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version dieser Meldung stand im Teaser, Herrn Güller drohe ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft. Das war falsch. Richtig ist dagegen, dass ihm ein Strafbefehl droht.

© SZ vom 23.08.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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