Trotz Schusswaffen-Äußerung:Augsburger AfD hält an Rednerin Petry fest

Der Augsburger Oberbürgermeister prüft derzeit ein Hausverbot für das Rathaus gegen die AfD-Vorsitzende Frauke Petry. (Foto: dpa)

AfD-Chefin Frauke Petry soll trotz ihrer Forderung, auf illegale Einwanderer an der Grenze notfalls zu schießen, beim Neujahrsempfang ihrer Partei auftreten.

Trotz Kritik und angedrohten Hausverbots bleibt AfD-Bundeschefin Frauke Petry auf der Rednerliste für den Neujahrsempfang ihrer Partei in Augsburg. "Nach gründlicher Beratung hat der erweiterte Vorstand der AfD in Augsburg beschlossen, am geplanten Neujahrsempfang am 12.2.2016 im Augsburger Rathaus festzuhalten", teilte die Partei auf ihrer Facebook-Seite mit. Man sehe dies als Ausdruck der Meinungsfreiheit und gelebter Demokratie in der Friedensstadt Augsburg.

Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) hatte am Montag gesagt, er wolle eine Rede der Vorsitzenden der rechtspopulistischen Partei im Augsburger Rathaus notfalls mit einem Hausverbot verhindern. Er lasse nach den Äußerungen Petrys in der Flüchtlingsdebatte zum Schusswaffen-Gebrauch an der Grenze seine Verwaltung ein solches Verbot prüfen. "Es ist nicht hinnehmbar, als demokratisch legitimierte Partei aus einer Räumlichkeit ausgegrenzt zu werden, die allen anderen Demokraten als selbstverständlich zur Verfügung steht", erklärte dazu nun die AfD.

Grenzsicherung
:Oppermann vergleicht AfD-Forderung mit DDR-Schießbefehl

"Zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt": Die Forderung von AfD-Chefin Frauke Petry nach Schusswaffengebrauch an der Grenze hat starke Empörung provoziert. Politiker sehen Parallelen zur DDR.

Frauke Petry hatte im Mannheimer Morgen gefordert, dass Polizisten den illegalen Grenzübertritt von Flüchtlingen notfalls auch mit der Schusswaffe verhindern sollen. Am Montag war sie und ihr Ko-Parteivorsitzende Jörg Meuthen dann zurückgerudert: "Die AfD lehnt es strikt ab, dass auf Menschen geschossen wird, die friedlich Einlass in das Bundesgebiet begehren."

Die AfD strebe auch "keinerlei Verschärfung der diesbezüglich geltenden Rechtslage oder Praxis an", hieß es. Die Gesetzeslage sei eindeutig und für die Grenzsicherung vollkommen ausreichend. Die Grenzsicherung müsse streng nach dem Gebot der Verhältnismäßigkeit erfolgen.

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