Flächenfraß:CSU-Bürgermeister und Stadträte ignorieren Richterspruch

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Der Wald an der Autobahn A93, der für die Planungen fallen soll, hat aus Sicht des Landesbundes für Vogelschutz eine wichtige Funktion für den Klima- und den Artenschutz in Bayern. (Foto: Johannes Simon/Johannes Simon)

Die Stadt Teublitz will ein umstrittenes Gewerbegebiet bauen, obwohl sie damit gegen Planungs- und Naturschutzrecht verstößt.

Von Christian Sebald, Teublitz

Der Streit um ein neues Gewerbegebiet der Oberpfälzer Stadt Teublitz steht exemplarisch dafür, wie verhärtet die Fronten in der Debatte über den Flächenfraß ist. Nun steht er außerdem dafür, dass Kommunen bisweilen auch dann umkämpfte Projekte durchsetzen wollen, wenn ihnen höchste Gerichte erklärt haben, dass sie damit gegen geltendes Recht verstoßen.

Es ist gerade mal ein halbes Jahr her, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) das Projekt verworfen hat. In dem Urteil haben die Richter der Stadt nicht nur formale Fehler im Genehmigungsverfahren vorgeworfen. Sondern ihr auch ins Stammbuch geschrieben, dass sie gegen Planungs- und Naturschutzrecht verstößt. Doch Bürgermeister Thomas Beer (CSU) und die Stadträte geben nicht auf. Trotz der höchstrichterlichen Schelte wollen sie die Planungen fortsetzen.

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Beim Landesbund für Vogelschutz (LBV) sind sie entsetzt. Die Umweltorganisation hatte den VGH-Spruch erwirkt und erwartet, dass sich die Stadt nach seinem Ergehen von ihren Plänen verabschiedet. "Teublitz ignoriert völlig, dass der VGH die Pläne grundsätzlich für nicht realisierbar hält", sagt LBV-Geschäftsführer Helmut Beran. "Sie will gegen alle Vernunft ein Gewerbegebiet in einem ökologisch wertvollen Wald einrichten."

Aus Sicht des LBV hat der Wald an der Autobahn A93, der für die Planungen fallen soll, eine wichtige Funktion für den Klima- und den Artenschutz in Bayern. Der LBV appelliert an den Landtag, "diese Flächenzerstörung zu stoppen", und den Wald, der dem Freistaat gehört, nicht für das Gewerbegebiet zu veräußern. "Solche Planungen müssen endgültig Vergangenheit sein", sagt Beran.

Zum Wohl der Bürger

Das neue Teublitzer Gewerbegebiet soll fern der Stadt an der A93 eingerichtet werden. Dort erstreckt sich ein ökologisch hochwertiger Mischwald mit geschützten Moor- und Sumpfflächen, in dem seltene Arten wie die Waldschnepfe und die Zauneidechse leben. Der LBV wirft der Stadt vor, an dem Projekt festzuhalten, obwohl in der Region zahlreiche Gewerbeflächen frei sind.

Der Flächenfraß zählt zu den drängendsten Umweltproblemen in Bayern. 2020 wurden pro Tag 11,4 Hektar Wiesen, Wald, Äcker und andere freie Landschaft in Bauland für Siedlungen, Gewerbe, Straßen oder andere Verkehrswege umgewandelt. Aufs Jahr gesehen entspricht das der Fläche einer Stadt von der Größe des oberfränkischen Forchheim. Dabei hat sich die Staatsregierung vorgenommen, den Flächenverbrauch zu halbieren. Doch bis jetzt gibt es keine Anzeichen, dass die Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern die Zusage einlösen kann.

Das hat auch damit zu tun, dass viele Kommunen nicht umdenken und auf die Ausweisung neuer Baugebiete verzichten wollen. "Oberstes Ziel unseres Handelns ist das Wohl der Teublitzer Bürgerinnen und Bürger", sagt Bürgermeister Beer als Begründung dafür, dass die Stadt die Planungen fortsetzt. Dazu zählt Beer "die Schaffung von attraktiven, heimatnahen Arbeitsplätzen". Der Standort für das neue Gewerbegebiet an der A93 ist aus seiner Sicht alternativlos. Deshalb halte man an den Plänen fest, auch wenn das viel zusätzliches Geld, Zeit und Personalaufwand bedeute.

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