Tanzverbot an stillen Feiertagen in Bayern:Schwoofen bis zwo

Liberal-christlicher Kompromiss: In den Nächten auf stille Feiertage darf künftig in Bayern ein bisschen länger getanzt werden - Erfolg für die FDP. Dafür bekommen Kommunen das Recht, Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen zu erlassen - Erfolg für die CSU.

Tanzen bis in die Puppen ist zwar auch künftig in den Nächten auf sogenannte stille Feiertage nicht erlaubt. Doch zumindest bis um zwei Uhr darf gefeiert werden. (Foto: Robert Haas)

Nach monatelangen Querelen um das Tanzverbot an den sogenannten stillen Feiertagen gibt es nun endgültig einen Kompromiss zwischen CSU und FDP. Die Einigung wird auch von der CSU-Fraktion mitgetragen.

Danach darf in den Nächten vor stillen Feiertagen künftig bis zwei Uhr getanzt werden. Bisher ist um Mitternacht Schluss. Im Gegenzug bekommen Kommunen das Recht, ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen zu erlassen - das hatte die CSU gefordert. "Die Kommunen erhalten hiermit flexible Handlungsmöglichkeiten, um per Verordnung Alkoholexzesse an bestimmten Orten zu unterbinden", betonte Innenminister Joachim Herrmann (CSU).

Eigentlich war die Lockerung des Tanzverbots schon Konsens zwischen den Koalitionspartnern. Allerdings erhoben Teile der CSU Einspruch und warnten vor einer schleichenden Aushöhlung der Feiertage. Deshalb hatte es noch einmal Nachverhandlungen gegeben. In der CSU-Fraktionssitzung stimmten am Mittwoch dann nur noch einige wenige Abgeordnete gegen die Lockerung.

Stille Tage sind laut Gesetz Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, der Volkstrauertag, Buß- und Bettag, der Totensonntag und Heiligabend von 14 Uhr an.

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