Politiker, die in die Verwandtenaffäre verwickelt waren, sind von den Wählern bei der Landtagswahl 2013 eindeutig abgestraft worden, auch wenn es das Wahlergebnis zuerst nicht vermuten lässt. Das ergibt eine Studie der LMU München und der Universität Mannheim, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt.
Damals wurde ein halbes Jahr vor der Landtagswahl 2013 bekannt, dass 79 Landtagsabgeordnete Verwandte ersten Grades als Mitarbeiter beschäftigt hatten. Das Gehalt der Ehegatten oder Kinder zahlte der Steuerzahler. Eigentlich war dies seit 2000 verboten, doch die Abgeordneten nutzten eine Übergangsregelung.
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Günther Felbinger soll sich schwere Unregelmäßigkeiten bei der Bezahlung von Mitarbeitern im bayerischen Landtag geleistet haben. Er ist wohl nicht der Einzige.
Mit 56 Politikern war die CSU am meisten in den Skandal verwickelt, von der SPD waren es 21. Dem Wahlergebnis aber konnte man das auf den ersten Blick nicht ansehen. Die CSU legte um vier Prozentpunkte zu und holte mit fast 48 Prozent die absolute Mehrheit, auch die SPD konnte sich um zwei Prozentpunkte verbessern. "Die ganze Welt dachte, hoppla, diese Verwandtenaffäre wird der CSU schaden", wunderte sich damals der Kabarettist Django Asül über die guten Wahlergebnisse.
Kennt man jedoch die Wirrungen des Wahlsystems, kommt man zu einer anderen Bewertung. "Man findet auf jeden Fall Bestrafungseffekte", sagt Politikwissenschaftler Thomas Däubler von der Universität Mannheim. So verlor der CSU-Politiker Georg Winter acht Prozentpunkte bei den Erststimmen. Er tat sich bei der Verwandtenaffäre hervor, weil er seine zwei minderjährigen Söhne beschäftigt hatte. Auch Alexander König (CSU) bekam bei den Erststimmen sieben Prozentpunkte weniger. Er war den Wählern wohl besonders im Gedächtnis, da er nicht nur seine Frau angestellt hatte, sondern sich auch noch eine luxuriöse Kamera auf Staatskosten leistete.
Auch für den heutigen Kultusminister Ludwig Spaenle wäre es ohne die Verwandtenaffäre wohl nicht so knapp geworden in seinem Stimmkreis München-Schwabing. Sein Direktmandat bekam er nur mit zwei Prozent Vorsprung. Doch er bekam es, genau wie alle anderen CSU-Politiker, die in die Affäre verwickelt waren. Das liegt zum einen am großen Vorsprung der CSU in Bayern, aber auch am Wahlsystem.
Merk und Brunner erwischte es heftig
Bei der personalisierten Erststimme entscheiden sich die Wähler zwischen den Kandidaten verschiedener Parteien. Wählen sie also einen Kandidaten nicht, etwa weil sie sein persönliches Verhalten verwerflich finden, strafen sie damit auch die Partei ab. Da viele Wähler davor zurückschrecken, sind die Effekte bei den Erststimmen geringer als bei den Zweitstimmen. Hier kann der Wähler zwischen mehreren Kandidaten einer Partei auf einer handtuchgroßen Liste wählen.
Dabei wurden die damalige Justizministerin Beate Merk und Landwirtschaftsminister Helmut Brunner am heftigsten abgestraft. Obwohl sie auf Platz eins ihrer Listen standen, fuhren sie nur 27 und 30 Prozent ein, wohingegen die Kandidaten auf Listenplatz eins in den anderen Bezirken im Durchschnitt etwa 50 Prozent der CSU-Wahlkreisstimmen bekamen.
Dabei hatten Merk und Brunner auch noch den Ministerbonus. Sieben der wieder angetretenen 14 CSU-Abgeordneten, die in die Verwandtenaffäre verwickelt waren, wären in einem offenen Listensystem wohl nicht wiedergewählt worden, so Däubler. Ein solches System funktioniert wie die Zweitstimme in Bayern. Der Wähler kann einen Kandidaten von einer Liste wählen.
Für Däubler und seinen Kollegen Lukas Rudolph von der LMU München weist ein offenes Listenwahlsystem angesichts der verbesserten Rechenschaft einzelner Abgeordneter aus demokratischer Sicht klare Vorzüge auf: "Beim offenen Listensystem kann der Wähler einzelne Personen abstrafen, ohne das Gesamtergebnis seiner bevorzugten Partei zu schmälern", sagt Rudolph. Da in der Erststimme Partei und Kandidat aber unweigerlich miteinander verbunden sind, hält sich der Wähler hier mit dem Abwatschen zurück. So schafften es einige wie Brunner, Merk oder Spaenle sogar wieder ins Kabinett.