Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sieht beim Bundesgesetz zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung "eine ganz erhebliche Schutzlücke" und hat deshalb im Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragt.
Das Gesetz sehe beispielsweise keine Möglichkeit vor, Gewalt- und Sexualstraftäter, deren hochgradige Gefährlichkeit erst nach ihrer Verurteilung erkennbar wird, zum Schutz der Allgemeinheit nachträglich noch unterzubringen. "Wir können es nicht verantworten, in solchen Fällen Täter sehenden Auges zu entlassen, obwohl wir wissen, dass sie hochgradig gefährlich sind", erklärte Merk.
Mit Gesetz erfüllte der Bundestag am vergangenen Donnerstag die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Reform der Sicherungsverwahrung. Die Neuerung sieht beispielsweise vor, dass eine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung nicht mehr möglich ist. Außerdem dürfen diejenigen Gewalt- und Sexualstraftäter, die laut Urteil nach ihrer Haftstrafe in Sicherungsverwahrung müssen, nicht mehr in Gefängniszellen untergebracht werden.
Auslöser für die Entscheidung aus Karlsruhe war die Klage eines Sexualverbrechers. Das Landgericht Regensburg hatte bei dem Mann nach Verbüßung seiner Haftstrafe wegen Mordes an einer Frau nachträglich Sicherungsverwahrung angeordnet . Daraufhin erklärte das Bundesverfassungsgericht im Mai 2011 alle bisher geltenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung für nichtig. Hintergrund waren mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der die deutschen Regelungen als menschenrechtswidrig ansah.
Merks Vorstoß überschneidet sich mit dem Urteil im Mordfall Vanessa, das am Donnerstag erwartet wird. Das Landgericht Augsburg entscheidet dann, ob der heute 30 Jahre alte Mörder, der die damals Zwölfjährige als Tod verkleidet in ihrem Kinderzimmer erstach, nach zehn Jahren Haft frei gelassen wird oder in Sicherungsverwahrung kommt.