Silvester:Silvester in Brandenburg: Hier ist Böllern verboten

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Ein Böller explodiert bei einer Vorführung durch einen Pyrotechniker. (Foto: Frank Hammerschmidt/dpa/Symbolbild)

Böller und Raketen können an Silvester in Brandenburg beinahe überall gezündet werden. Doch es gibt Ausnahmen.

Von Christian Bark, dpa

Potsdam (dpa/bb) - Am Silvesterabend und an Neujahr wird in Brandenburg voraussichtlich mit Feuerwerkskörpern geknallt und der Himmel erhellt. Im Gegensatz zum Nachbarbundesland Berlin, wo es aus Sicherheitsgründen sogenannte Böllerverbotszonen gibt, sind diese in Brandenburgs Städten nicht geplant. Es gibt aber Bereiche, in denen das Abbrennen von Pyrotechnik ausdrücklich untersagt ist.

„Generell ist nach der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen untersagt“, informiert Potsdams Stadtsprecher Markus Klier.

Und: Diejenigen, die Feuerwerkskörper abbrennen, sind verpflichtet, die verbliebenen Reste zu entsorgen. „Ordnungswidrigkeiten gegen sprengstoffrechtliche Bestimmungen können mit Geldbußen von bis zu 50 000 Euro geahndet werden“, so Klier.

Umgang mit unzulässigem Feuerwerk kann Straftat sein

Der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk könne zudem eine Straftat sei, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen geahndet werde. Bei wissentlicher Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen oder der Gefährdung fremder Sachen von bedeutendem Wert sei eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe möglich.

Böllerverbotszonen gibt es in Potsdam nicht. Das gilt auch für Cottbus, wie Stadtsprecher Jan Gloßmann berichtet. Das Ordnungsamt werde aber verstärkt in Cottbus unterwegs sein, um zu kontrollieren. In Frankfurt (Oder) hat es in der Vergangenheit laut Stadtsprecherin Kora Kutschbach bisher kaum Probleme mit Böllern, die außerhalb des gesetzlich erlaubten Zeitraums gezündet wurden, gegeben. Dieser gilt vom Beginn des 31. Dezember um 0 Uhr bis zum Ende des 1. Januar um 24 Uhr.

Familienfeuerwerk in Wittstock - weniger private Raketen

In Wittstock (Ostprignitz-Ruppin) gibt es laut Stadtsprecher Jean Dibbert seit 2005 jedes Jahr ein großes öffentliches Familienfeuerwerk. Hierzu waren zuletzt immer mehrere Tausend Zuschauer zum Dosseteich gekommen. Das soll ihm zufolge auch dazu beitragen, dass die Menschen privat weniger Böller und Raketen zünden. Dieses Jahr lädt die Stadt ihre Bürger und Besucher am 31. Dezember wieder dazu ein.

In der vergangenen Silvesternacht rückte die Polizei in Brandenburg rund 600 Mal aus, wie Stefanie Pilz vom Potsdamer Polizeipräsidium mitteilte. Neben mehreren durch Pyrotechnik verursachten Bränden habe es in Egsdorf (Dahme-Spreewald) eine Sprengstoffexplosion gegeben, bei der zwei Menschen schwer verletzt und ein Haus unbewohnbar worden seien.

„Wie in den vergangenen Jahren wird die Polizei in Brandenburg auch in diesem Jahr in der Silvesternacht zahlreiche zusätzliche Einsatzkräfte im Dienst haben“, kündigt Stefanie Pilz an. Häufigste Einsatzanlässe seien unter anderem der fahrlässige Umgang mit Pyrotechnik und Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz. „Wir warnen ausdrücklich davor, Feuerwerkskörper zu öffnen oder selber zu basteln“, betont die Polizeisprecherin. Die Sprengwirkung solcher Knallkörper könne eine verheerende Wirkung haben und zu schweren Verletzungen führen.

© dpa-infocom, dpa:231227-99-414095/2

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