Schottdorf-Laboraffäre:Landtag weist Verfassungsbeschwerde zurück

Mit einer Verfassungsbeschwerde wollte der Augsburger Laborunternehmer Bernd Schottdorf einen Untersuchungsausschuss im Landtag verhindern. Doch der spricht sich klar dagegen aus.

Von Stefan Mayr

Der Bayerische Landtag widerspricht der Verfassungsbeschwerde des Augsburger Laborunternehmers Bernd Schottdorf gegen den sogenannten Untersuchungsausschuss Labor in allen Punkten. In seiner Stellungnahme an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof wendet sich der Landtag in deutlichen Worten gegen die Argumentation des vermögenden 74-Jährigen und seiner Anwälte, die auch CSU-Vizechef Peter Gauweiler mitverfasst hat. Der Untersuchungsausschuss Labor soll klären, ob Schottdorf und viele Ärzte trotz vermeintlich betrügerischer Abrechnungen von der bayerischen Justiz geschont wurden oder nicht. Schottdorf will diesen Ausschuss mit seiner Verfassungsbeschwerde verhindern. Der Landtag lässt sich in dem Rechtsstreit gegen Schottdorf und Gauweiler von niemand geringerem vertreten als dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Udo Steiner. In seinem 33-seitigen Schriftsatz beantragt der Jura-Professor, Gauweilers Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abzulehnen und die Verfassungsbeschwerde abzuweisen.

"Unzulässig" und "unbegründet"

Den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bezeichnet Steiner als "unzulässig" und "unbegründet". Die Abwägung der Interessen müsse zugunsten des Landtags ausfallen, dies entspreche auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Danach sei die Bedeutung des Kontrollrechts des Parlaments für die Demokratie und das Ansehen des Staates wichtiger als grundrechtliche Positionen Einzelner. "Das parlamentarische Untersuchungsrecht wird in der deutschen Verfassungsordnung als eines der ältesten und wichtigsten Rechte des Parlaments bewertet", schreibt Steiner. Eine Aussetzung des Untersuchungsausschusses "beeinträchtigt die Funktionsfähigkeit des Parlaments".

Die Stellungnahme des Landtags ging dem Verfassungsgerichtshof am Montag zu. Dieser will nach eigenen Angaben noch in diesem Jahr über die Beschwerde entscheiden. Gauweiler sieht durch den Ausschuss Schottdorfs Grundrechte verletzt - unter anderem durch die "Prangerwirkung", wie Gauweiler formuliert. In seiner Amtshaftungsklage gegen zwei Polizisten des Landeskriminalamtes hatte Schottdorf hingegen noch betont, dass die Ermittlungen gegen ihn "vor allem der breiten öffentlichen politischen Aufarbeitung bedürfen". Mit dieser Klage ist Schottdorf unterdessen endgültig gescheitert. Der 74-Jährige, mit dessen umstrittenen Abrechnungsmethoden sich demnächst auch das Landgericht Augsburg in einem Betrugsprozess beschäftigt, forderte in einer Amtshaftungsklage gegen den Freistaat 10 000 Euro Schadenersatz, weil die zwei Polizisten angeblich seine Persönlichkeitsrechte verletzt hatten.

Auch BGH ließ ihn abblitzen

Diesen Vorwurf hatte im Juli 2013 bereits das Oberlandesgericht München zurückgewiesen und dabei eine Revision nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung legte Schottdorf Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof ein. Doch auch der BGH ließ ihn nun abblitzen.

Schottdorf hatte den Polizisten, die gegen ihn wegen des Verdachts auf Betrug ermittelten, üble Nachrede und Verfolgung Unschuldiger vorgeworfen. Zwischenzeitlich hatte die Staatsanwaltschaft München I auch gegen die Beamten ermittelt, nachdem CSU-Politiker Peter Gauweiler dies als Schottdorfs Anwalt gefordert hatte. Die Verfahren zogen sich hin, wurden schließlich aber eingestellt. Nun stellte auch der BGH klar, dass Schottdorfs Persönlichkeitsrechte nicht verletzt wurden (Aktenzeichen: III ZR 315/13).

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