Korruptionsprozess:"Ein völlig sauberes System"

Lesezeit: 3 min

Seit Anfang Oktober muss sich der suspendierte Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs erneut vor Gericht verantworten. (Foto: Armin Weigel/dpa)

Der suspendierte Oberbürgermeister Joachim Wolbergs erläutert, wie ein Unternehmer für ihn eine Wahlkampfrechnung von 37 500 Euro bezahlte. Den Vorwurf der Bestechlichkeit weist er zurück.

Von Andreas Glas, Regensburg

Er hält kurz inne, dann sagt er: "Ich heiße Joachim Wolbergs." Er trägt jetzt seinen Lebenslauf vor, einen Lebenslauf "mit Brüchen". Er meint sein abgebrochenes Studium. Und dass er keine Berufsausbildung hat. Aber der größte Bruch im Leben des Regensburger Oberbürgermeisters war der 14. Juni 2016. Der Tag, an dem die Ermittler im Rathaus einrückten. Seitdem ist alles anders. Sechs Wochen saß er in Untersuchungshaft. Seit fast drei Jahren ist er als OB suspendiert. Neun lange Monate dauerte der erste Korruptionsprozess , der ihn 400 000 Euro gekostet habe. "Ich habe alles verloren", sagt Wolbergs.

Es ist Donnerstag, Tag vier im zweiten Korruptionsprozess gegen Wolbergs. Am Ende des Tages wird sich der OB sehr ausführlich geäußert haben. Zu den Vorwürfen, den Ermittlungen, seinem Lebenslauf. Wer den ersten Prozess begleitet hat, dem kommt vieles bekannt vor. Interessant ist er trotzdem, dieser Donnerstag in Saal 104 des Regensburger Landgerichts. Weil Wolbergs den Blick freilegt auf seine Verteidigungslinie. Diese Linie sieht in etwa so aus: Erstens habe keiner der mitangeklagten Bauunternehmer versucht, ihn zu kaufen, noch habe er sich kaufen lassen. Zweitens habe er, wenn überhaupt, nur aus einer "irrigen Annahme" heraus etwas Falsches getan. Drittens hat er die meisten Parteispenden der Unternehmer erhalten, als er noch nicht Oberbürgermeister war, sondern Dritter Bürgermeister, der mangels Befugnis gar keine Gegenleistungen bei Bauvorhaben hätte erbringen können.

Wolbergs' Verteidigungslinie verläuft also recht nah an der Urteilsbegründung der Richterin Elke Escher im ersten Korruptionsprozess. Sie hat Wolbergs schuldig gesprochen, wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme in Form von Parteispenden, insgesamt rund 150 000 Euro. Doch bestraft wurde der OB nicht. Das Gericht war der Meinung, dass er sich seines illegalen Handelns nicht bewusst gewesen sei. Und dass er schon genug gestraft sei. Weil etwa die Haft "nicht verhältnismäßig" gewesen sei, weil der Prozess zum "finanziellen Ruin" des OB geführt habe. Außerdem ließ das Gericht alle Anklagepunkte fallen, die sich auf Spenden bezogen, die in der Zeit flossen, als Wolbergs noch nicht Oberbürgermeister war.

Regensburger Korruptionsaffäre
:Wolbergs will um Rückkehr ins Rathaus kämpfen

Der Regensbürger Oberbürgermeister hat sich zu seiner fortbestehenden Suspendierung geäußert. "Mit normalem Menschenverstand" sei diese nicht nachzuvollziehen.

Auch die Vorwürfe im zweiten Prozess gegen Wolbergs lauten: Bestechlichkeit und Vorteilsannahme. Mit ihm stehen drei Bauunternehmer vor Gericht, die sich laut Anklage das Wohlwollen des OB bei Bauprojekten kauften. Die wohl interessanteste Figur sitzt dagegen nicht auf der Anklagebank: Thomas D., früherer Geschäftsführer einer Regensburger Baufirma. Aus dessen Umfeld sollen zwischen 2012 und 2016 rund 160 000 Euro auf das Konto des von Wolbergs geführten SPD-Ortsvereins geflossen sein. Die Staatsanwaltschaft geht unter anderem davon aus, dass der OB sich im Gegenzug für eine Baugenehmigung auf einem Grundstück an der Straße "Auf der Platte" einsetzte. Thomas D. hat einen Strafbefehl akzeptiert, unter anderem wegen Bestechung, darum ist er kein Angeklagter mehr. Als Zeuge soll D. aber im Gerichtssaal auftreten, im Dezember. Laut Staatsanwaltschaft hat er "umfassend" ausgesagt und "ihn belastende Sachverhalte eingeräumt".

Für die Staatsanwaltschaft könnte D. eine Art Kronzeuge sein. Wohl auch deshalb geht Wolbergs auf diesen Anklagekomplex ausführlicher ein als auf die übrigen Vorwürfe. Auch D. saß in U-Haft. "Er hat niemanden bestochen", sagt Wolbergs, die Ermittler hätten ihm den Strafbefehl im Gefängnis "abgenötigt". Er selbst habe lediglich "einen Fehler gemacht", sagt Wolbergs. Dann spricht er über eine Wahlkampfrechnung, die D.'s Firma für ihn übernahm, laut Anklage waren es 37 500 Euro. Eine "Scheinrechnung", sagt die Staatsanwaltschaft, um den Geldfluss zu verschleiern. Dagegen versichert Wolbergs, er habe gedacht, "dass das in Ordnung ist". "Wenn man meint, man muss mich deshalb bestrafen: geschenkt."

Er räumt auch ein, dass ihm D. im Vorfeld der Geldflüsse zugesagt habe, dass er spendet. Für die Jahre 2015 und 2016 etwa habe er je 50 000 Euro zugesagt, sagt Wolbergs. Der Unternehmer habe die Geldflüsse "aufgeteilt" auf Tochterfirmen und Privatpersonen. "Ein völlig sauberes System im Sinne des Parteienfinanzierungsgesetzes", sagt der OB. Dass ihm ein anderer Spender, der angeklagt ist, eine Liste mit Bauprojekten schickte, die "mit To Do überschrieben sind, hört sich vielleicht blöd an, hat aber rein gar nichts zu bedeuten", sagt Wolbergs. Ein OB müsse die Interessen von Investoren kennen, um bezahlbaren Wohnraum schaffen zu können. Zwar habe er der Verwaltung gesagt, die Baugenehmigung für das Auf-der-Platte-Projekt "so zu prüfen, dass man es, wenn es irgendwie geht, ermöglichen kann". Aber danach habe er mit der Sache nichts mehr zu tun gehabt. Um zu untermauern, dass er bei keinem der strittigen Bauprojekte Druck auf die Verwaltung gemacht habe, zitiert Wolbergs aus mehreren Zeugenaussagen. Die Passagen, die er vorliest, stützen seine Aussagen. Der übrige Donnerstag ist geprägt von gegenseitigen Angriffen zwischen OB und Staatsanwälten. Richter Georg Kimmerl ermahnt beide Seiten mehrfach.

Inzwischen zeichnet sich ab, dass ein Urteil wohl nicht vor der Kommunalwahl im März 2020 fällt, wenn Wolbergs als Kandidat des Wahlvereins "Brücke" wieder zur OB-Wahl antritt. Nächster Prozesstag ist der kommende Mittwoch.

© SZ vom 08.11.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusProzess in Würzburg
:Ein Leben und 5000 Euro

Ein 18-jähriger Mann hat mit 2,89 Promille am Steuer seines Autos eine 20-jährige Frau totgefahren. Dafür erhält er ein Urteil, das sogar dem Richter peinlich erscheint. Was aber ist die angemessene Strafe für eine Tat im Vollrausch?

Von Lisa Schnell

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: