Die Suspendierung des Regensburger Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs ist rechtmäßig. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Dienstag mitgeteilt. Zur selben Entscheidung war zuvor das Verwaltungsgericht in Regensburg gelangt - dagegen hatte Wolbergs aber Beschwerde eingelegt.
Die Landesanwaltschaft hatte den OB im Januar 2017 vorläufig des Dienstes enthoben, nachdem er wegen Korruptionsvorwürfen in Untersuchungshaft musste. An der Suspendierung hielt die Behörde auch fest, als Wolbergs im Juli wegen Korruptionsdelikten schuldig gesprochen wurde, aber straffrei blieb.
Ob der Schuldspruch für eine Suspendierung reicht, ließ der VGH nun zwar offen. Da Wolbergs aber derzeit erneut wegen Korruptionsvorwürfen vor Gericht steht, gebe es "keine ernstlichen Zweifel" an der Suspendierung.