Prozess:Kein Asyl für US-Deserteur

Lesezeit: 1 Min.

Gericht hält Gewissensbisse von André Shepherd nicht für plausibel

Der Asylantrag des desertierten US-Soldaten André Shepherd ist am Donnerstag vom Verwaltungsgericht München abgelehnt worden. Der 39-Jährige wird nicht als Flüchtling anerkannt. "Die wollen sich nicht mit den Kriegsverbrechen im Irak auseinandersetzen", kritisierte Anwalt Reinhard Marx die Entscheidung. Kriegsverbrechen können eine Voraussetzung für Asyl sein, hatte der Europäische Gerichtshof 2015 in einem Grundsatzurteil zum Fall Shepherd entschieden.

Der Präzedenzfall erregt großes Aufsehen: Mit Shepherd hat erstmals ein desertierter US-Soldat in Deutschland Asyl beantragt. Der Zeitsoldat reparierte von September 2004 bis Februar 2005 Kampfhubschrauber im Irak. Als er von unschuldigen Opfern unter Zivilisten hörte, kamen ihm Zweifel an Sinn und Rechtmäßigkeit des Krieges, sagte er. "Ich fühlte mich dafür verantwortlich", erklärte er bei der Verhandlung. Zurück in der US-Kaserne Katterbach bei Ansbach beging er im April 2007 Fahnenflucht, um einem bevorstehenden zweiten Einsatz im Irak zu entgehen und nicht an Kriegsverbrechen beteiligt zu werden. Er beantragte Asyl, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte ab. Nun wurde erneut verhandelt.

Richter Josef Nuber ließ die Beweggründe des Deserteurs nicht gelten: Immerhin hatte der Zeitsoldat zweimal seinen Dienst verlängert. "Sie missbilligen den Einsatz und bleiben dennoch Mitglied einer Kampfeinheit. Warum?" Weil ihm versprochen worden sei, als aktiver Soldat nicht mehr in den Irak zu müssen, entgegnete Shepherd. Diese Antwort stellte das Gericht nicht zufrieden. Der Kläger habe sich nie ernsthaft um eine Versetzung oder Entlassung bemüht, heißt es in der Urteilsbegründung. Auch sei die Befürchtung des Mechanikers, in Kriegsverbrechen verwickelt zu werden, nicht plausibel. Sein Verteidiger kündigte an, in Berufung zu gehen. Abgeschoben wird Shepherd in keinem Fall: Er hat eine unbefristete Niederlassungserlaubnis, weil er mit einer Deutschen verheiratet war.

© SZ vom 18.11.2016 / anwo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: