Prozess:Bauunternehmen scheitern mit Klage gegen Bund

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Inzwischen ist die Autobahn 8 bei Günzburg sechsstreifig ausgebaut. Für die Bauunternehmer kam das teurer als geplant. (Foto: Stefan Puchner/dpa)

Konsortium fordert Mehrkosten von 34 Millionen Euro für Ausbau der Autobahn Augsburg-Ulm zurück. Doch Risiken gehörten zum Vertrag, urteilt das Gericht

Von Stephan Handel, München

34 Millionen Euro gespart - es kann gut sein, dass in diversen Ministerien und Bundesbehörden am Dienstag eine kleine Flasche Sekt geöffnet wurde: Das bayerische Oberlandesgericht hat eine Klage abgewiesen, mit der ein Konsortium von Bauunternehmen erhebliche Zusatzzahlungen für den Ausbau der Autobahnstrecke Augsburg-Ulm verlangt hatte.

Der Vertrag, um den es jetzt vor Gericht ging, wurde 2011 geschlossen: Auf der einen Seite der Bund auf der anderen Seite die "Pansuevia GmbH & Co KG", ein eigens gegründeter Zusammenschluss, dem heute noch die beiden Baukonzerne Strabag und Hochtief angehören. Das Konsortium sollte die letzten 41 Kilometer der Autobahn sechsspurig ausbauen sowie für den Straßenunterhalt Sorge tragen - und zwar auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Dafür erhielt das Unternehmen eine Anschubfinanzierung von 75 Millionen Euro und außerdem für 30 Jahre die Einnahmen durch die Lkw-Maut auf der Strecke.

Der Bau ist beendet, seit 2015 rollt der Verkehr dreispurig hin und dreispurig zurück. Dann aber befand Pansuevia, dass ihre Kalkulation nicht wie geplant aufgehe - und dass der Bund daran die Schuld trage. Die Klage gliedert sich in vier "Pakete": Zum einen sei die so genannte "Referenzplanung" nicht zu gebrauchen gewesen; in ihr hatte der Bund schon einmal grob seine Vorstellungen über den Bau festgehalten. Pansuevia sagt, diese Planung sei mangelhaft gewesen, ihre Ingenieure hätten umfangreich neu planen müssen, wodurch Kosten von 14,9 Millionen Euro entstanden seien. Zum anderen hätten sich auch Angaben über den Ist-Zustand der Autobahn als unzutreffend erwiesen, den dadurch nötig gewordenen erhöhten Aufwand beziffert das Unternehmen auf 5,8 Millionen Euro. Heftige Regenfälle hätten dann dazu geführt, dass bereits fertig gestellte Abschnitte überarbeitet werden mussten: 1,3 Millionen. Und schließlich hätten Verzögerungen im Vergabeverfahren zu verspätetem Baubeginn geführt, die Jahreszeiten hätten der ursprünglichen Planung einen Strich durch die Rechnung gemacht: 6,8 Millionen. Mit Zinsen und allem anderen ergibt das dann eben die Summe von gut 34 Millionen Euro.

In der ersten Instanz vor dem Landgericht war Pansuevia mit der Klage gescheitert - und auch die Richter in der Berufung vor dem OLG wollten den Argumenten nicht folgen. Der Vertrag, der 2011 geschlossen worden war, ist nämlich keiner der sonst im Baugewerbe üblichen - kein Werkvertrag, keine Generalübernahme. Vielmehr heißt er schon in der Überschrift "Konzessionsvertrag" - und zur Konzession, also der "Privatisierung auf Zeit", wie es im Urteil heißt, gehört eben auch dies: Dass das Unternehmen nicht nur alle Rechte übernimmt, sondern auch alle Risiken. Was die angeblichen Fehler in der Referenzplanung und im Zustandsbericht angeht, so sagt das Gericht: Das hätte das Unternehmen bereits im Vergabeverfahren rügen sollen, und wenn die Zeit zur Prüfung nicht ausgereicht habe, hätte eben das beanstandet werden müssen. Ganz klar aber stehe im Vertrag, dass Planung und Zustandsbericht nur "Anhalte" seien, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Zudem sei auch zu berücksichtigen, dass die Pansuevia-Gesellschafter große Baukonzerne sind, die "in besonders kompetenter Weise in der Lage waren, Risiken einzuschätzen und zu bewerten".

Für die Verzögerung im Vergabeverfahren hatten Bund und Bauunternehmen kurz nach dem Vertragsschluss eine "Ergänzungsvereinbarung" unterschrieben, darin stand, dass Pansuevia vier Millionen zusätzlich bekommt - damit ist nach Ansicht des Gerichts auch dieser Teil der Klage erledigt. Und insgesamt: Die eingeklagten Mehrkosten betragen nur wenige Prozent des gesamten Bauvolumens von letztendlich 354 Millionen Euro - das spreche ebenso gegen "wesentliche Abweichungen" wie die Tatsache, dass der Bau letztendlich termingerecht fertiggestellt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde jedoch nicht zugelassen.

© SZ vom 13.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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