Landgericht Bayreuth:Tod in WG: Mann wegen Mordes verurteilt

Die Kammer des Landgerichts Bayreuth verhängte eine Haftstrafe von zwölf Jahren gegen den Angeklagten. (Foto: Daniel Vogl/dpa)

Der 25-Jähriger schlug auf seinen Mitbewohner ein und ließ den Sterbenden in einem Wald zurück. Eine 41-Jährige half ihm dabei.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Mannes in einer oberfränkischen Wohngemeinschaft ist der 25 Jahre alte Angeklagte wegen Mordes verurteilt worden. Die Kammer des Landgerichts Bayreuth verhängte am Montag eine Haftstrafe von zwölf Jahren; zudem wurde die Unterbringung zum Alkohol-Entzug angeordnet. Angeklagt war auch eine Frau, die ebenfalls in der WG gelebt hatte. Die 41-Jährige wurde wegen Beihilfe zum Totschlag zu zweieinhalb Jahren verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Im vergangenen Februar hatte eine Spaziergängerin eine übel zugerichtete Leiche in einem Waldstück gefunden. Das 48 Jahre alte Opfer war nach einem Streit mit seinen Mitbewohnern gestorben. Er hatte zusammen mit drei weiteren Menschen in Mainleus (Landkreis Kulmbach) in einem Haus gelebt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der nun verurteilte 25-Jährige auf das Opfer eingeschlagen und es anschließend in den Wald gebracht hat. Der Mann starb dort an seinen Verletzungen.

Newsletter abonnieren
:Mei Bayern-Newsletter

Alles Wichtige zur Landespolitik und Geschichten aus dem Freistaat - direkt in Ihrem Postfach. Kostenlos anmelden.

In dem Streit am Tatabend soll es um Geld und um eine verstopfte Toilette gegangen sein. Zum Prozessauftakt im November hatten vor allem die Eindrücke aus dem Leben in der WG erschüttert - demnach waren Alkoholkonsum und Gewalt an der Tagesordnung.

In dem Fall spielte auch noch ein weiterer WG-Mitbewohner eine Rolle. Die Ermittlungen gegen ihn seien vorläufig eingestellt worden, weil dieser auf unbestimmte Zeit nicht vernehmungs- und verhandlungsfähig sei, hatte die Staatsanwaltschaft bereits zuvor mitgeteilt. In der Urteilsbegründung hieß es, dieser Mitbewohner habe die beiden nun Verurteilten aufgefordert, das schwer verletzte Opfer aus dem Haus zu schaffen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ/DPA - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusMordfall Hanna W.
:Die Widersprüche der Zeugin

Die Anklage gegen Sebastian T. fußt in einem zentralen Punkt auf der Aussage seiner besten Freundin. Anfangs plauderte sie viel, nun schweigt sie. Warum?

Von Benedikt Warmbrunn

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: