Neuschwanstein-Prozess:Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt

Im Märchenschloss Neuschwanstein soll es bei den Finanzen nicht ganz mit rechten Dingen zugegangen sein. Zwei Mitarbeiter mussten vor Gericht - aber das Ergebnis des Prozesses ist dünn.

  • Der Strafprozess gegen einen ehemaligen Verwalter von Neuschwanstein ist wegen geringer Schuld eingestellt worden.
  • Der 66-Jährige muss nun eine Geldauflage von 8000 Euro zahlen

Betrugsprozess eingestellt

Die Justiz hat einen Schlussstrich unter die angeblichen finanziellen Mauscheleien auf Schloss Neuschwanstein gezogen. Der Strafprozess gegen einen ehemaligen Verwalter des Märchenschlosses von König Ludwig II. wurde am Donnerstag wegen geringer Schuld eingestellt.

Damit seien alle Prozessbeteiligten einverstanden, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Kaufbeuren. Der 66-Jährige müsse eine Geldauflage von 8000 Euro zahlen, dann werde der Fall zu den Akten gelegt.

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Bonussystem sei gängige Praxis

Die Staatsanwaltschaft hatte den früheren Schlossverwalter wegen schwerer Untreue und Betrugs angeklagt. Er hatte Einnahmen aus Sonderführungen nicht komplett an den Fiskus abgeführt, sondern Schlossführern bis zu 25 Euro bar gegeben. Es ging um 227 Fälle in den Jahren 2007 bis 2010.

Im Prozess hatte der 66-Jährige erklärt, dieses Bonussystem sei gängige Praxis gewesen - auch in anderen bayerischen Schlössern. Die Schlösserverwaltung hat dem widersprochen. Nur in Neuschwanstein hätten Mitarbeiter für Führungen während ihrer normalen Arbeitszeit noch Extra-Zahlungen bekommen. Dabei seien auch lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Regeln missachtet worden.

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Mitangeklagter Mitarbeiter bereits freigeprochen

Ein mitangeklagter Ex-Mitarbeiter der Schlossverwaltung war bereits Mitte Juli freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 42-Jährigen vorgeworfen, er hätte knapp 200 Euro Einnahmen einer Führung aus einem Briefumschlag genommen, konnte das aber nicht beweisen. Insgesamt ging es in dem Prozess um rund 5000 Euro.

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