Neuschwanstein-Prozess:Ein Angeklagter freigesprochen

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Im Prozess um finanzielle Unstimmigkeiten auf Schloss Neuschwanstein ist einer der beiden Angeklagten freigesprochen worden. Ihm war vorgeworfen worden, Bareinnahmen aus einer Sonderführung unterschlagen zu haben.

  • Im Prozess um finanzielle Unstimmigkeiten auf Schloss Neuschwanstein ist einer der beiden Angeklagten freigesprochen worden.
  • Das Verfahren gegen den zweiten Angeklagten, einen ehemaligen Schlossverwalter, wird am 31. Juli fortgesetzt.

Tatnachweis konnte nicht geführt werden

Im Prozess um finanzielle Unstimmigkeiten auf Schloss Neuschwanstein ist einer der beiden Angeklagten freigesprochen worden. Es konnte kein Tatnachweis geführt werden, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Kaufbeuren am Dienstag.

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Dem 42 Jahre alten ehemaligen Mitarbeiter der Schlossverwaltung war vorgeworfen worden, aus einem Briefumschlag 198 Euro - Bareinnahmen aus einer Sonderführung - an sich genommen und so der Bayerischen Schlösserverwaltung unterschlagen zu haben. Das Gericht begründete den Freispruch damit, dass der Angeklagte nicht der einzige war, der Zugang zu diesem Briefumschlag hatte.

Zweites Verfahren läuft noch

Das Verfahren gegen den zweiten Angeklagten, einen ehemaligen Schlossverwalter, wird am 31. Juli fortgesetzt. Auch dem 66-Jährigen werden Betrug und Untreue in besonders schwerem Fall vorgeworfen. Er soll Einnahmen von Sonderführungen einbehalten und falsch abgerechnet haben. Es geht um 227 Fälle in den Jahren 2007 bis 2010. Das einbehaltene Geld soll er nicht in die eigene Tasche gesteckt haben. Vielmehr sollen die Schlossführer nach Sonderführungen Barauszahlungen von jeweils 20 oder 25 Euro erhalten haben.

Zum Prozessauftakt hatte der 66-Jährige erklärt, diese direkte Entlohnung sei eine gängige Praxis, von der er zum Amtsantritt erfahren habe. Auch in anderen bayerischen Schlössern sei die Barentlohnung nach Sonderführungen durchaus üblich gewesen. Dem hatte die Schlösserverwaltung tags darauf in einer Stellungnahme widersprochen. Die Praxis am Schloss Neuschwanstein, Mitarbeitern für Führungen Extra-Zahlungen zukommen zu lassen, hatte der Präsident darin als Einzelfall bezeichnet, der abgestellt wurde.

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