Das Amtsgericht München hat den früheren bayerischen Generalkonservator Egon Greipl zu einer Gefängnisstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Gericht befand Greipl am Dienstag des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 27 Fällen für schuldig, weil er als Leiter des Landesamts für Denkmalpflege bis 2013 Hilfskräfte nur per Werkvertrag beschäftigt hatte, statt ihnen unbefristete Arbeitsverträge zu geben.
Greipl hatte trotz vorheriger Warnungen und eines entsprechenden Gerichtsurteils an dieser umstrittenen Praxis festgehalten, weil die Aufgaben des Landesamts angesichts eines gekürzten Etats nicht anders hätten bewältigt werden können. Das Strafmaß blieb in dem Rahmen, den das Gericht bereits vor zwei Wochen nach einem Rechtsgespräch in Aussicht gestellt hatte.
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Der Freistaat hatte wegen der falschen Verträge rückwirkend mehr als 700 000 Euro an Sozialabgaben nachzahlen müssen und seinen früheren Spitzenbeamten Greipl 2019 mit Erfolg auf eine entsprechende Summe an Schadenersatz verklagt. Nachdem sich zahlreiche Weggefährten wie der frühere bayerische Kultusminister Hans Maier (CSU) für den auch gesundheitlich angeschlagenen Greipl eingesetzt und Spenden gesammelt hatten, hat der Freistaat seine Forderung inzwischen auf 450 000 Euro reduziert.